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Einführung (2/2)

Quelle: Colourbox.de
Sowohl im E-Teaching als auch im E-Learning sind einige grundlegende Rechte und Pflichten zu beachten. Nach kurzen theoretischen Einführungen wird jeweils der konkrete, praktische Bezug zum E-Learning in Ihrem Lehrangebot aufgezeigt. Neben dem Urheberrecht* werden in diesem Web-Based-Training auch sogenannte Open Educational Resources (OER) thematisiert. Auch die gesetzlichen Nutzungsfreiheiten, also die Schranken des Urheberrechts, werden behandelt. Darüber hinaus wird auf den Erwerb von Nutzungsrechten eingegangen. Ferner erhalten Sie in diesem Kapitel auch praktische Hilfe z.B. bei der Gestaltung von Lizenzverträgen.
Damit Sie sich in jeder Situation während Planung, Konzeption und der konkreten Nutzung von E-Learning rechtlich sicher fühlen, werden auch die Aspekte „Datenschutz und Persönlichkeitsrechte“ vorgestellt. Abschließend wird auch die Anrechnung von E-Learning auf die Lehrverpflichtung behandelt. Ebenfalls sind Fragen zu Themen der Leistungsbeurteilung von mittels E-Learning erbrachten Leistungen durch Studierende Gegenstand dieses Lernmoduls.
Das Ziel dieses Web-Based-Trainings besteht darin, Ihnen als (lehrende) Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler praktische Hinweise bei der Planung und Umsetzung von E-Learning an die Hand zu geben. Dieses Lernmodul richtet sich vor allem an diejenigen (lehrenden) Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die im E-Learning-Bereich tätig sind und dabei – ohne selbst Juristinnen oder Juristen zu sein – jederzeit rechtlich auf der „sicheren Seite“ sein möchten.
* In diesem Text wird bei Personenbezeichnungen die im zugrunde liegenden Gesetz verwendete Formulierung beibehalten, d.h., es wird keine geschlechtsspezifische Bezeichnung verwendet, wenn dies im Gesetz nicht so vorgesehen ist.
Weiterführende Begriffe können Sie zu Beginn eines jeden Kapitels im Glossar noch einmal nachlesen.


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