Der Lizenzvertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht geregelt und stellt einen Vertrag eigener Art dar. Bei einem Lizenzvertrag handelt es sich um ein Dokument, mit dem Inhaber von gewerblichen Schutzrechten einem Dritten die Nutzungsrechte für dieses einräumen können.
Quelle: https://www.urheberrecht.de/lizenzvertrag/