Gemeinfreies Werk / Free work

Der Gemeinfreiheit unterliegen alle geistigen Schöpfungen, an denen keine Immaterialgüterrechte, insbesondere kein Urheberrecht, bestehen. Gemeinfreie Güter können von jeder Person ohne eine Genehmigung oder Zahlungsverpflichtung zu jedem beliebigen Zweck verwendet werden.

Quelle: ggr-law.com/urheberrecht/faq/gemeinfrei-wann-wird-ein-werk-gemeinfrei/