Forschungsdatenmanagement – Eine Einführung

Aufbau dieser Selbstlerneinheit zum FDM

Ziel eines guten Forschungsdatenmanagements ist es, die Forschungsdaten für eine möglichst lange Zeit, also weit über die Projektdauer hinaus, verfügbar und für andere nachnutzbar zu halten. Daher wird im Kontext von Forschungsdatenmanagement auch häufig von der Lebensdauer der Daten und damit verbunden von einem Forschungsdatenlebenszyklus gesprochen. Was es damit auf sich hat und welche Aufgaben im FDM anfallen können wird anhand des Forschungsdatenlebenszyklus verdeutlicht, der im nächsten Kapitel „Der Lebenszyklus von Forschungsdaten“ behandelt wird.

Ist es dann endlich soweit und Sie möchten ein eigenes Projekt in Angriff nehmen, ist es aufgrund der Anforderungen der großen Forschungsförderer (insb. DFG, BMBF und EU) mittlerweile häufig notwendig, dass Sie als Forschende einen Datenmanagementplan erstellen, der den Umgang der Forschungsdaten während der gesamten Projektlaufzeit umfassend beschreibt. Das Kapitel „Der Datenmanagementplan“ wird Ihnen aufzeigen, wie so ein Datenmanagementplan aussehen kann und was Sie beachten sollten.

Geht es dann tatsächlich an die Erhebung und Verarbeitung der Daten und wollen Sie die Daten für nachträgliche Forschung nutzbar machen, sollten Sie die Forschungsdaten mit Metadaten versehen, die auch Nicht-Beteiligten des Projekts ein umfassendes Verständnis der Daten liefern. Wollen Sie die Daten für eine große fachspezifische Community verfügbar machen, sollte auch die Nutzung von sogenannten Metadatenstandards einbezogen werden. Das Kapitel „Metadaten und Metadatenstandards“ wird Ihnen einen Überblick über den Nutzen von Metadaten und Metadatenstandards gewähren.

Das Kapitel „FAIR-Prinzipien und CARE-Prinzipien“ behandelt einerseits die FAIR-Prinzipien, die einen Qualitätsstandard formulieren, um Daten auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar zu machen. Auch wenn diese Entwicklung noch vergleichsweise jung ist, müssen Forschungsdaten sich mehr und mehr an diesen Kriterien messen lassen. Neben den eher technisch geprägten FAIR-Prinzipien werden andererseits auch die CARE-Prinzipien vorgestellt, welche wiederum die ethischen Anforderungen eines professionellen Umgangs mit Forschungsdaten beinhalten.

Damit Ihre Daten für andere Forschende eine nützliche Ressource darstellen, müssen sie einen gewissen qualitativen Standard erreichen. Welche Möglichkeiten Sie haben, die Qualität Ihrer Daten zu erhöhen und auf was Sie dabei achten sollten, wird Ihnen im Kapitel „Datenqualität“ vorgestellt.

Das Kapitel „Datenorganisation“ gibt Ihnen Hilfestellungen dazu, wie Sie Ihre Daten während des Forschungsprojekts besser organisieren können. Dazu zählt einerseits die Nutzung eines Versionierungskonzepts, um sowohl alte als auch neue Daten direkt erkennen und miteinander vergleichen zu können, andererseits aber auch das Erstellen von bestimmten Ordnerstrukturen oder die Verwendung einer einheitlichen Benennung von Dateien und Forschungsdaten.

Nach der Erhebung von Daten folgt in der Regel die Speicherung dieser Daten auf einem Datenträger, damit Sie diese später wieder abrufen und nutzen können. Außerdem sollten die Daten gemäß guter wissenschaftlicher Praxis nach Abschluss der Forschung irgendwo so aufbewahrt werden, dass andere Forschende Zugriff haben und die Daten nachnutzen können. Auf was Sie dabei achten sollten und welche Unterstützung Ihnen die Justus-Liebig-Universität Gießen bietet, ist Thema des Kapitels „Datenspeicherung und -archivierung“.

Oft hängen mit der Verarbeitung von Forschungsdaten und der nachträglichen Veröffentlichung auch rechtliche Fragen zusammen. Das Kapitel „Recht“ gibt einen Überblick darüber, welche rechtlichen Besonderheiten Sie beim Umgang mit Forschungsdaten beachten müssen und wie sie damit umgehen können. Die Ausführungen dieses Kapitels sind allerdings rein informativer Natur und haben keine Rechtsverbindlichkeit. Bei akuten rechtlichen Fragen hinsichtlich der Erhebung oder Veröffentlichung von Daten sollten Sie daher zusätzlich immer noch die Rechtsberatung und/oder den Datenschutzbeauftragten der Justus-Liebig-Universität Gießen miteinbeziehen.



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