Forschungsdatenmanagement – Eine Einführung

Archivierung

Im Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (2019) der Deutschen Forschungsgemeinschaft beschreibt Leitlinie 17, dass "[Rohdaten] in der Regel für einen Zeitraum von zehn Jahren zugänglich und nachvollziehbar in der Einrichtung, wo sie entstanden sind, oder in standortübergreifenden Repositorien aufbewahrt" werden sollen. Dies dient der wissenschaftlichen Qualitätssicherung und ermöglicht die langfristige Überprüfbarkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse. Zudem können die Daten ggf. von anderen Wissenschaftler*innen nachgenutzt werden.

Um eine tatsächliche Nachnutzung zu ermöglichen, müssen jedoch mindestens folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Verständlichkeit
  • langlebige, am besten nicht-proprietäre Dateiformate
  • langlebige Speichermedien
  • Auffindbarkeit

Es bietet sich daher an, auf professionelle Archivierungsdienste zurückzugreifen. Die Justus-Liebig-Universität Gießen bietet hierfür das kostenfreie Forschungsdatenrepositorium JLUdata an. Mit der Archivierung in JLUdata ist zeitgleich auch immer eine Publikation Ihrer Daten verbunden.

Wollen Sie Ihre Daten vorerst lediglich archivieren, lohnt es sich, in ihrem Institut nachzufragen, ob eine Möglichkeit zur Archivierung besteht, da diese häufig schon selbst ein Netzwerk mit eigenen Speicherkapazitäten besitzen.

Was Sie in Bezug auf die Archivierung Ihrer Forschungsdaten noch beachten sollten, lernen Sie im Kapitel „Datenspeicherung und -archivierung“.



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