Forschungsdatenmanagement – Eine Einführung
Was gilt es bei den CARE-Prinzipien zu beachten?
Collective Benefit
Der erste Grundsatz der CARE-Prinzipien besagt, dass Datensysteme so gestaltet sein müssen, dass indigene Bevölkerungsgruppen von den Daten profitieren können. Für eine integrative Entwicklung müssen Regierungen und Institutionen die Nutzung als auch die Wiederverwendung von Daten durch indigene Nationen oder Gemeinschaften aktiv unterstützen, indem sie die Schaffung der Grundlagen für Innovation, Wertschöpfung und die Förderung lokaler selbstbestimmter Entwicklungsprozesse erleichtern.
Daten können Planungs-, Implementierungs- und Evaluierungsprozesse bereichern und indigene Gemeinschaften hinsichtlich ihrer Bedürfnisse unterstützen. Auch Entscheidungsprozesse können durch erhobene Daten auf allen Ebenen verbessert werden, indem sowohl Bürger*innen, als auch Institutionen und Regierungen in die Erhebung einbezogen werden, da ihnen so ein besseres Verständnis ihrer Völker, Gebiete und Ressourcen vermittelt wird. Zeitgleich gewährt der offene Austausch solcher Daten auch für Forschende bessere Einblicke in Forschungs- und politische Programme, die die jeweiligen indigenen Bevölkerungsgruppen betreffen.
Daten indigener Bevölkerungsgruppen basieren auf Gemeinschaftswerten, die wiederum Teil einer Gesamtgesellschaft sind. Jeder Wert, der als Ergebnis aus der Forschung mit solchen Daten geschaffen wird, sollte deshalb den indigenen Gemeinschaften auch auf gerechte Weise zugutekommen, sodass diese daraus einen eigenen Nutzen ziehen und ihr zukünftiges Handeln auf Basis dieser Daten ggf. verändern können.
Authority to Control
Wenn Daten bei der Forschung indigener Bevölkerungsgruppen erhoben werden, muss bereits bei der Erhebung eingeplant werden, wie es den Beforschten möglich gemacht werden kann, diese Daten selbst zu kontrollieren, um ihre eigenen Rechte und Interessen auch bei einer Veröffentlichung der Daten zu wahren. Eine selbstverwaltete Steuerung dieser Daten in Form einer Selbstverwaltung soll sowohl indigene Bevölkerungsgruppen als auch die steuernden Institutionen befähigen, zu bestimmen wie die Bevölkerung, Länder und Territorien, Ressourcen, Herkunftsbezeichnungen und ihr Wissen in solchen Daten repräsentiert und identifiziert werden.
Zudem haben indigene Bevölkerungsgruppen ein Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung zur Erhebung und Verwendung solcher Daten, einschließlich der Entwicklung von Datenrichtlinien und Protokollen für die Erhebung. Dazu gehört auch die Bereitstellung und Zugänglichmachung der erhobenen Daten. Ihnen muss also eine aktive Führungsrolle in der eigentlichen Verwaltung und dem anschließenden Zugriff zu diesen Daten zukommen.
Responsibility
Mit der Erhebung von Daten indigener Bevölkerungsgruppen gehen in besonderem Maße bestimmte Verantwortlichkeiten der Forschenden im Umgang mit diesen Daten einher. So muss beispielsweise eine Erhebung immer vor dem Hintergrund geschehen, dass die Forschungsergebnisse und ausgewerteten Daten zum kollektiven Nutzen der indigenen Bevölkerungsgruppen beitragen und diese den Beforschten in verständlicher Art und Weise bereitgestellt werden.
Um eine positive Beziehung zwischen Forschenden und den indigenen Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten, ist die Verwendung der Daten nur dann möglich, wenn die Beziehung zwischen Forschenden und Beforschten auf Respekt, gegenseitigem Vertrauen und beidseitigem Verständnis beruhen. Wichtig ist: Wie Respekt, Vertrauen und Verständnis in dem jeweiligen kulturellen Umfeld aussehen, bestimmen die indigenen Bevölkerungsgruppen und nicht die Forschenden. Bei der Arbeit mit den Daten muss jederzeit sichergestellt sein, dass die Herstellung, Interpretation und jede weitere Verwendung der Daten die Würde der indigenen Gemeinschaft erhält und respektiert.
Um Fähigkeiten und Kapazitäten der indigenen Bevölkerungsgruppen im Umgang mit den über sie erhobenen Daten zu verbessern, ist die Datenverwendung mit der gegenseitigen Verantwortung verbunden, die Datenkompetenz in diesen Gemeinschaften zu verbessern. Auch soll die Entwicklung einer digitalen Infrastruktur soweit wie möglich unterstützen werden, um die Erfassung, Verwaltung, Sicherheit und Nachnutzung von Daten zu ermöglichen. Dies soll u.a. dadurch erreicht werden, dass Ressourcen bereitgestellt werden, um Daten zu generieren, die auf den Sprachen, Weltanschauungen und gelebten Erfahrungen (einschließlich Werten und Prinzipien) der jeweiligen indigenen Bevölkerungsgruppen beruhen.
Ethics
Die Rechte und das Wohlergehen indigener Bevölkerungsgruppen sollen in allen Phasen des Datenlebenszyklus das Hauptanliegen sein. Um einen Schaden für die indigenen Bevölkerungsgruppen möglichst gering zu halten und den Nutzen möglichst zu maximieren, müssen die Daten auf eine Art und Weise gesammelt und verwendet werden, die mit den ethischen Rahmenbedingungen der indigenen Bevölkerung und den in der „United Nations Declaration on the Rights of Indigenous Peoples“ (UNDRIP) bestätigten Rechten in Einklang stehen. Die Bewertung des Nutzens und Schadens sollte aus der Sicht der indigenen Bevölkerungsgruppen, Nationen oder Gemeinschaften erfolgen, auf die sich die Daten beziehen, nicht auf der Bewertungsgrundlage der Forschenden.
Ethische Entscheidungsprozesse befassen sich mit Ungleichgewichten in Bezug auf Macht und Ressourcen sowie deren Auswirkungen auf die Rechte der indigenen Bevölkerung und der Menschenrechte. Zur Steigerung der Gerechtigkeit muss in solchen Prozessen auch immer eine stimmenmäßig relevante Gruppe der jeweils beforschten indigenen Gemeinschaft mit dabei sein.
Außerdem sollte die Data Governance die potenzielle zukünftige Verwendung und den möglichen zukünftigen Schaden berücksichtigen, weshalb die Metadaten die Herkunft (Provenienz) und den Zweck sowie alle Einschränkungen oder Verpflichtungen bei der sekundären Verwendung einschließlich etwaiger Zustimmungen enthalten sollten.