Forschungsdatenmanagement – Eine Einführung

Einleitende Worte zum Datenschutz

Bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe von Forschungsdaten mit Personenbezug sind Datenschutzrechte zu beachten. Wenn Sie als Wissenschaftler*in an einer hessischen Hochschule mit entsprechenden Daten arbeiten, empfiehlt es sich die Grundzüge insbesondere der folgenden Gesetzestexte zu kennen:

  • Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO)
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)

Im folgenden Video werden die für die wissenschaftliche Forschung besonders relevanten Gesetze zum Datenschutz kurz vorgestellt und ihre Beziehung zueinander erläutert:

Quelle: Ausschnitt aus MLS LEGAL - Datenschutz in der Forschung (https://www.youtube.com/watch?v=Et0hncR0Hl8) [Creative Commons-Lizenz mit Quellenangabe (Wiederverwendung erlaubt)]

Daten ohne Personenbezug bzw. anonymisierte Informationen fallen dagegen nicht unter das Datenschutzrecht und können grundsätzlich unter Berücksichtigung sonstiger Rechte (z.B. Urheberrechte) frei verarbeitet werden.

Worin genau sich Daten mit Personenbezug von anderen (anonymen) Forschungsdaten unterscheiden, wird im folgenden Abschnitt noch genau erklärt. Im Zweifelsfall sollten Sie zur Vermeidung von Haftungsrisiken von einem Personenbezug ausgehen.



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