Forschungsdatenmanagement – Eine Einführung
Einleitende Worte zur Entscheidungsbefugnis
Neben dem Datenschutz ist eine weitere wichtige Frage, wer über den Umgang mit den Forschungsdaten, insbesondere ihre Veröffentlichung, entscheiden kann. In der Regel kann diejenige Person, der die Forschungsdaten “zugeordnet” sind, auch über deren Umgang wie z.B. deren Veröffentlichung entscheiden. Eine solche “Zuordnung” kann sich etwa aus dem Urheberrecht, dem Dienstvertragsrecht oder dem Patentrecht ergeben.