Forschungsdatenmanagement – Eine Einführung

Was sind geeignete Lizenzierungsmodelle?

Damit andere Ihre urheberrechtlich geschützten Daten auch wirklich nutzen dürfen, müssen die Bedingungen der Nutzung geregelt sein. Dies geschieht durch die Vergabe einer Lizenz. Existiert keine Lizenz, dürfen urheberrechtlich geschützten Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Urheber/innen verwendet werden.

Hingegen sollten nicht urheberrechtlich geschützte Forschungsdaten, deren Nutzung bereits ohne vertragliche Erlaubnis (z.B. Lizenz) zulässig ist, weder eingeschränkt noch mit Bedingungen belegt werden. Aus diesem Grund besteht z.B. unter der CC-BY 4.0-Lizenz auch keine durchsetzbare Verpflichtung zur Attribution (s. Klausel 8a des Lizenzvertrags).

Häufig werden für das Bereitstellen von Forschungsdaten die Creative Commons-Lizenzen verwendet. Neben der Europäischen Kommission im Rahmen von Horizon 2020 empfiehlt auch die DFG die Verwendung dieser Lizenztypen.

Abb. 9.6: Nutzungsmöglichkeiten von Daten unter verschiedenen Creative Commons-Lizenzen (Quelle: Apel et al. 2017)

Bei der Entscheidung für eine konkrete Lizenz gilt die Maßgabe „So offen wie möglich, so restriktiv wie nötig“.

Die „Kurzfassung des Gutachtens zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Forschungsdatenmanagements“ des vom BMBF geförderten DataJus-Projekts an der Technischen Universität Dresden, das die rechtlichen Rahmenbedingungen des Forschungsdatenmanagements untersucht hat, spricht sich für die beiden folgenden Lizenzen aus:

Tab. 9.1: Empfehlenswerte Lizenzen für Forschungsdaten

Lizenz

Beschreibung

CC0 (Plus)

Die CC0-Lizenz ermöglicht die maximale Freigabe der Daten und erleichtert die Nachnutzung. Ein Recht auf Namensnennung besteht nicht. Insbesondere für Metadaten ist diese Lizenzierung zu empfehlen.

CC‐BY 4.0

Die CC‐BY 4.0-Lizenz ist sinnvoll, wenn eine Namensnennung gewünscht ist. Zugleich wird dem Gebot der Quellenangabe genügt (Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis). Die CC-BY 4.0-Lizenz wird daher für die Veröffentlichung von Forschungsdaten empfohlen.

Die Verwendung weiterer Lizenzbausteine sei nicht zu empfehlen. So schlössen z.B. die Creative Commons (CC) Lizenzen mit dem Attribut „ND“ (z.B. CC-BY-ND) die Weitergabe „abgewandelten“ Materials aus. Somit bliebe die öffentliche Zugänglichmachung einer neuen Datenbank, die aus Teilen anderer Datenbanken geschaffen wurde, ausgeschlossen.

Software benötigt, im Gegensatz zu vielen anderen Forschungsdaten, eine gesonderte Lizenz. Die Verwendung von Creative Commons Lizenzen ist hierfür nicht zu empfehlen. Es stehen aber ebenfalls unterschiedliche Lizenzen zur Verfügung: MIT-Lizenz, GNU General Public License (GNU-GPL), GNU Lesser General Public License (GNU-LGPL), Apache-Lizenz. Die wichtigste Unterscheidung ist hier zu machen zwischen Copyright-Lizenzen (wie Apache) und sogenannten Copyleft-Lizenzen (wie GNU-GPL). Ein Copyleft entspricht weitestgehend dem "Share Alike" von Creative Commons-Lizenzen.



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