Forschungsdatenmanagement – Eine Einführung

Schutz vertraulicher Informationen in Forschungsdatenzentren

Durch die Nutzung von Datenzentren oder auch Archiven ist es möglich, den Zugriff auf vertrauliche und sensible Daten zu beschränken und zugleich eine Datenfreigabe für Forschungs- und Bildungszwecke zu ermöglichen. Die in Datenzentren und Archiven gehaltenen Daten sind im Allgemeinen nicht öffentlich zugänglich. Ihre Verwendung nach der Benutzerregistrierung ist auf bestimmte Zwecke beschränkt. Nutzer unterzeichnen eine Endbenutzer-Lizenz, in der sie sich mit bestimmten Bedingungen einverstanden erklären, z.B. Daten nicht zu kommerziellen Zwecken zu nutzen oder potenziell identifizierbare Personen nicht zu identifizieren. Welche Art von Datenzugriff erlaubt ist, wird vorher mit dem Urheber festgelegt. Darüber hinaus können Datenzentren zusätzliche Zugangsregelungen für vertrauliche Daten verhängen.

                                                                                                                                                                       Quelle: https://www.forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/datenschutzrecht/



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