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Barrierefreiheit

Eine barrierefreie Gestaltung von Internetangeboten an Hochschulen betrifft zwei unterschiedliche Aspekte: (1) den Webauftritt von Hochschulen, Informationsseiten zur Studienorganisation, zur Einschreibung etc. sowie Seiten von Fakultäten und Lehrstühlen; (2) den direkten Kontext von Lehre und Lernen, z.B. das Lernmanagementsystem (LMS), digitale Prüfungsformen und Lernmaterialien sowie eine barrierefreie bzw. inklusive Didaktik. Um dieses zweite Themenfeld geht es in der folgenden Einführung.
Nach Artikel 3 des Grundgesetzes darf niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden. Zu der Gruppe der betroffenen Personen gehören Blinde, Sehbehinderte, Gehörlose und Schwerhörige, motorisch sowie kognitiv behinderte Menschen. Im Jahr 2002 trat das Bundesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in Kraft. In den folgenden Jahren wurden auch in den Bundesländern Landesgleichstellungsgesetze erlassen, die sicherstellen sollen, dass Menschen mit Einschränkungen in allen Lebensbereichen gleiche Zugangsmöglichkeiten haben; dies gilt auch für die Universitätsgesetze der Bundesländer.
Durch barrierefrei gestaltete digitale Angebote – Webseiten, Lernmaterialien, Veranstaltungsaufzeichnungen usw. – kann ein erheblicher Beitrag zum Nachteilsausgleich und zur Inklusion von Studierenden mit Behinderungen geleistet werden. Dabei kommen je nach Behinderung unterschiedliche assistive Technologien zum Einsatz, beispielsweise Screenreader, Spracheingaben, Vergrößerungssoftware oder Bildschirmtastaturen. Bei der Gestaltung digitaler Lernangebote muss darauf geachtet werden, dass diese Hilfsmittel unterstützt werden. Inklusion erfordert somit auch die Entwicklung von Kompetenzen zur Bewertung und Vermeidung von Barrieren. Dies betrifft an Hochschulen die folgenden zentralen Bereiche:
  • Lernmanagementsystem (LMS): An den meisten Hochschulen sind LMS die technische Plattform für E-Learning-Angebote; dennoch wurde lange nicht darauf geachtet, sie barrierefrei zu gestalten. Dies hat sich inzwischen geändert: Es gibt sowohl Plattformen, die speziell in Bezug auf Barrierefreiheit entwickelt wurden (z.B. A-Tutor oder die BFW online Plattform für Blinde) als auch LMS, die für Barrierefreiheit weiterentwickelt wurden (z.B. ILIAS, Moodle oder OPAL). Jedoch kann die Nutzung einzelner Funktionen durch assistive Technologien wie Screenreader oder Vergrößerungshilfen sehr unterschiedlich sein, und bei vielen LMS bestehen weiterhin Barrieren (vgl. Weber/Voegler 2014: 6f.).
  • Lernmaterialien: Lernressourcen können in unterschiedlichen Formaten zur Verfügung gestellt werden, z.B. als Texte, Grafiken oder multimedial als Audio oder Video aufbereitet. Grundsätzlich erhöhen die Darstellung in unterschiedlichen Modi (visuell, auditiv) die Wahrscheinlichkeit, dass beeinträchtigte Studierende Informationen ihren Möglichkeiten entsprechend verarbeiten können. Dennoch können je nach Behinderung unterschiedliche Barrieren auftreten. So müssen z.B. Texte für Blinde sauber strukturiert werden, damit Screenreader zwischen verschiedenen Gliederungsebenen und -elementen unterscheiden können. Grafiken müssen verbal beschrieben werden; für mathematische Formeln gibt es spezielle geeignete Darstellungsformen. Für Hörbehinderte müssen Videos mit Untertiteln versehen werden, die nicht nur den gesprochenen Text, sondern bspw. auch Geräusche erläutern (vgl. Weber/Voegler 2014: 8).
  • E-Assessment: Inzwischen werden an in vielen Hochschulen webgestützte Assessments eingesetzt, sowohl als (meist zeit- und ortsunabhängige) Selbsttests wie auch als E-Klausur zu Prüfungszwecken. Für inklusives E-Learning muss einerseits sichergestellt werden, dass sowohl die gestellten Aufgaben als auch die Rückmeldungen darauf barrierefrei angezeigt werden. Identifizierte Barrieren sind z.B. die fehlende Angabe von Alternativtexten bei Bildern oder dass keine Interaktion mittels Tastatur möglich ist. In Prüfungssituationen sollten solche Aufgabentypen deshalb vermieden werden; zudem muss u.a. sichergestellt werden, dass behinderte Prüflinge ggf. zusätzliche Anwendungen, etwa zur Anfertigung von Nebenrechnungen, nutzen können (vgl. www.e-teaching.org/didaktik/konzeption/barrierefreiheit, Zugriff am 30.10.2018).
Dr. rer. pol. Steffen Puhl ist Koordinator für Barrierefreie Studieninformationssysteme und Inklusive IT am Hochschulrechenzentrum der JLU. Telefon: 0641 99 13093, E-Mail: Steffen.Puhl@hrz.uni-giessen.de. Steffen Puhl beschäftigt sich intensiv mit der Barrierefreiheit von Web-Präsenzen und hilft Ihnen gerne beim Thema "Barrierefreiheit" weiter.
Weiterführende Begriffe können Sie im Glossar noch einmal nachlesen.


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