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Urheberrecht

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Wissenschaft lebt vom Austausch. Nur durch eine Auseinandersetzung mit Arbeiten anderer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kann Fortschritt entstehen. Wer für die eigene Forschung oder Lehre auf Material von anderen zurückgreifen möchte, ist an einem offenen Zugriff auf die Arbeiten von Anderen interessiert. Wer sieht, dass Andere auf eigene Arbeiten zugreifen, um ihre Arbeiten anzureichen, ist an Kontrolle über die Verwendung der eigenen Arbeiten interessiert. Im Urheberrecht geht es um die Regelung dieser gegensätzlichen Interessen.
Besonders bei der Herstellung und Verwertung von digitalen Lehr-/Lernmaterialien spielt vor allem das Urheberrecht eine besondere Rolle. Das Urheberrecht schreibt vor, dass geschützte Werke grundsätzlich nur genutzt werden dürfen, wenn der Urheber dem zugestimmt hat. Solche Zustimmungen können durch individuelle (Lizenz-)Verträge oder Standard-Lizenzen (sog. Open-Content-Lizenzen) erteilt werden. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Die sog. Schrankenbestimmungen regeln bestimmte Fälle, in denen Nutzungshandlungen auch ohne Zustimmung vorgenommen werden dürfen. Sind solche Sonderregeln nicht einschlägig, müssen Nutzungsrechte an den Lehrmaterialien erworben werden. Stehen die Inhalte nicht unter einer Open-Content-Lizenz, sind u.U. Lizenzverträge zu konzipieren, zu verhandeln und abzuschließen (vgl. Kreutzer/Hirche 2017: 7).
Weiterführende Begriffe können Sie im Glossar noch einmal nachlesen.


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