Literatur beschaffen
Das Erklärvideo "Literatur beschaffen mit Citavi 6"
Diese Themen werden im Video behandelt:
- Volltexte zu Titeldaten finden
- PDFs herunterladen
- Vorschau anzeigen
- Schlüsselbegriffe suchen
- Vorschau anzeigen
- Alternativ: Link zur Verlagsseite
- Titel löschen
- Gehe-zu-Suche
- Bibliotheksstandorte finden
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- Standorte eintragen
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Nutzungsbedingungen, Urheberrecht und Ethik
Insbesondere bei elektronischen Medien ist die Versuchung groß, sich möglichst viele Inhalte auf Vorrat herunterzuladen oder auch an andere weiterzugeben. Das ist in manchen Fällen auch in Ordnung, vielfach jedoch auch nicht - leider kann man das oft nicht pauschal sagen. Worauf ihr achten müsst, findet ihr insbesondere in den Nutzungsbedingungen der Anbieter/Verlage und im Urheberrechtsgesetz.
Verlage beispielsweise finden es oft nicht lustig, wenn ihr mit technischen Hilfsmitteln (sog. Bots) automatisch ihre Titel einsammelt - insbesondere, wenn das massenhaft geschieht. Das schreiben die Verlage dann in ihre Nutzungsbedingungen. Auch wenn diese selten gelesen werden, gelten sie dennoch. Gleiches gilt für das Urheberrecht: Es ist ein geltendes Gesetz, egal ob man es liest oder nicht. Besonders relevant ist im Zusammenhang mit der Literaturbeschaffung §53 UrhG, die Lektüre lohnt.
Unter anderem steht dort:
Auch die Weitergabe an Dritte ist meist nicht zulässig. Ganz kritisch wird es, wenn ihr eure Kopie auf eine Lernplattform o.ä. ohne Berechtigung hochladet.
Ihr merkt: Die Lage ist hier ein wenig unübersichtlich und manches liegt in einem grauen Bereich. Manchmal sagt einem auch schon das Gefühl, dass etwas ok oder nicht ok ist. Im Zweifelsfall schaut - wie gesagt - in die Nutzungsbedingungen oder fragt beim Anbieter nach.
Verlage beispielsweise finden es oft nicht lustig, wenn ihr mit technischen Hilfsmitteln (sog. Bots) automatisch ihre Titel einsammelt - insbesondere, wenn das massenhaft geschieht. Das schreiben die Verlage dann in ihre Nutzungsbedingungen. Auch wenn diese selten gelesen werden, gelten sie dennoch. Gleiches gilt für das Urheberrecht: Es ist ein geltendes Gesetz, egal ob man es liest oder nicht. Besonders relevant ist im Zusammenhang mit der Literaturbeschaffung §53 UrhG, die Lektüre lohnt.
Unter anderem steht dort:
- Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch und
- zum wissenschaftlichen Gebrauch, soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie keinen gewerblichen Zwecken dient.
Auch die Weitergabe an Dritte ist meist nicht zulässig. Ganz kritisch wird es, wenn ihr eure Kopie auf eine Lernplattform o.ä. ohne Berechtigung hochladet.
Ihr merkt: Die Lage ist hier ein wenig unübersichtlich und manches liegt in einem grauen Bereich. Manchmal sagt einem auch schon das Gefühl, dass etwas ok oder nicht ok ist. Im Zweifelsfall schaut - wie gesagt - in die Nutzungsbedingungen oder fragt beim Anbieter nach.
- Link zu JUSTfind, dem Rechercheportal der JLU Gießen
- Signaturen der Standorte an der UB Gießen
- Urheberrechtsgesetz §53