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FAQ zu Prüfungen

In diesem Wiki finden Sie häufige Fragen rund um Prüfungen an der Professur für Methoden.

Reiter

Ich bin krank am Prüfungstag. Was muss ich machen?

Erst einmal: Gute Besserung!

Wenn Sie sich am Prüfungstag gesundheitlich nicht fit fühlen, müssen Sie sich beim Prüfungsamt krank melden. Ohne Krankmeldung gilt der Prüfungsversuch als nicht angetreten (0 NP, nicht bestanden).

Bitte beachten Sie für Open-Book-Tests: Sie können sich nur krankmelden, wenn Sie den Test noch nicht begonnen haben. Haben Sie den Test gestartet, gilt der Versuch als angetreten und Sie können sich nicht mehr krank melden. Überlegen Sie sich daher vor dem Beginn des Open-Book-Tests, ob Sie den Versuch antreten möchten oder sich krank melden möchten.

Was müssen Sie nun konkret machen, wenn Sie sich krankmelden wollen?
Sie müssen das ärztliche Attest oder das Formular zur Prüfungsunfähigkeit im Original beim Prüfungsamt einreichen. Zuständig für den BA Social Sciences ist Sandra Schmalz. Das Prüfungsamt trägt die Krankmeldung in flexnow ein, so dass dies für uns ersichtlich ist.

Bitte sehen Sie davon ab der Professur für Methoden Atteste zuzusenden. Wir löschen diese E-Mails, da wir diese Eintragungen nicht in flexnow vornehmen können.

Wann kann/muss ich die Prüfung wiederholen? Diese Frage wird hier beantwortet.

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Zuletzt geändert: 9. Feb 2023, 11:40am, Bärenfänger, Maja [gz464]


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