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Wieso muss ich mich bei der Anwendung/Verwendung von E-Learning mit Rechtsfragen beschäftigen?

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Besonders wichtig für die Erstellung der digitalen Lehr- und Lernmaterialien und von Verweisen auf weitere Inhalte im Internet sowie für die pädagogischen Handlungen und Ergebnisse der Lernenden ist die Beachtung der Urheber- und Nutzungsrechte entsprechend dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) (vgl. Arnold et al. 2011: 353).
Nachdem das Internet längst kein Raum der unbegrenzten Möglichkeiten und grenzenloser Freiheit ist und es die ersten Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen angestrengt wurden, steht fest: Auch im Internet gibt es Grenzen, die man unbedingt beachten muss. Abgesehen von möglichen finanziellen Konsequenzen spielt auch der Datenschutz eine immer wichtigere Rolle bei der Produktion, der Nutzung und Verbreitung von Onlineinhalten.
Auf Seiten der Studierenden entstehen immer wieder Fragen nach der Nutzung und Verarbeitung persönlicher Daten, da an sehr vielen Stellen an der Hochschule private Daten verarbeitet und gespeichert werden (müssen). Auf Seiten der Lehrenden stellen sich Fragen nach der Speicherung von bspw. Prüfungsergebnissen im Internet, dem Datenschutz in verschiedenen Lern-Management-Systemen (LMS) wie Ilias, Stud.IP und Weiteren.
In diesem Lernmodul wird auf die folgende Definition von E-Learning verwiesen:
E-Learning bezieht sich auf alle Formen des Lernens, bei denen elektronische oder digitale Medien eingesetzt werden.


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