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Was passiert, wenn ich mich nicht an rechtliche Grundlagen halte?

Wie bei jedem Verstoß gegen geltendes Recht sind auch bei Urheberrechtsverstößen und Missachtungen anderer rechtlicher Regeln Sanktionen zu befürchten. Grundsätzlich ist es hierbei irrelevant, ob die Verletzung vom bspw. Urheberrecht wissentlich oder unwissentlich erfolgt (vgl. Bußgeldkatalog 2018). In Deutschland wird eine solche Verletzung nur auf Antrag verfolgt (es sei denn, die Sache gefährdet das öffentliche Interesse). Maßnahmen bzgl. einer Urheberrechtsverletzung können nur von den Geschädigten selbst eingeleitet werden – also von Urheberinnen und Urhebern des jeweiligen Werkes. In der Regel beginnt solch ein Verfahren mit einer außergerichtlichen Abmahnung. Wenn die Abgemahnten nicht reagieren, folgt meist eine gerichtliche Auseinandersetzung.
Abgesehen von den möglichen Kosten sieht das UrhG für eine versuchte oder tatsächliche Urheberverletzung eine strafrechtliche Verfolgung vor. So heißt es im §106 UrhG „Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke“:
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Wenn es sich zusätzlich um eine gewerbliche Verbreitung handelt, kann die Freiheitsstrafe sogar fünf Jahre betragen. Je nach Fall und Urteil können die Kosten für eine Urheberrechtsverletzung also extrem hoch sein – gerade dann, wenn es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt (vgl. Bußgeldkatalog 2018).
Wie das vorgestellte Beispiel zeigt, sollten die rechtlichen Grundlagen, die in diesem Leitfaden vorgestellt werden, immer mit allergrößter Sorgfalt angewendet und überprüft werden. Falls Sie doch eine Klage wegen bspw. Urheberrechtsverletzungen erhalten, sollten Sie sich an die Abteilung für Rechtsangelegenheiten Ihres Arbeitgebers wenden. An der Justus-Liebig-Universität ist die Abteilung B1 (Dezernat B) dafür zuständig. Nur in Ausnahmefällen haften Sie als Privatperson und müssen dementsprechend einen Rechtsanwalt konsultieren.


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