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Was schützt das Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt Werke, worunter nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) „persönlich geistige Schöpfungen“ verstanden werden. Werke werden nicht im alltäglichen Verständnis als etwas „Besonderes“ bezeichnet, sondern es fallen auch Presseartikel oder einfache Computerprogramme darunter. Auf die Qualität oder den (ästhetischen oder künstlerischen) Wert kommt es ebenso wenig an, wie auf die Art des Werks. Das Urheberrecht schützt generell jede Art ästhetischer und/oder geistiger Schöpfungen (vgl. Kreutzer/Hirche 2017: 9).
Folgende Werkarten fallen u. a. unter den Urheberrechtsschutz:
  • Texte
  • Musik
  • Fotos
  • Computerprogramme
  • Datenbanken
  • Filme
  • Werke der bildenden Kunst
  • Wissenschaftliche Werke
  • Multimediawerke
Das Urheberrecht besteht nur an Gestaltungen, nicht aber an Ideen, Konzepten, Methoden, wissenschaftlichen Erkenntnissen, Naturgesetzen oder Stilen. Nicht geschützt sind die Mittel zum Werkschaffen – z. B. die Sprache, die nötig ist, um einen Text zu formulieren – sondern nur deren konkrete Anwendungen in Form eines Werks (vgl. Kreutzer/Hirche 2017: 12).
Auf dem YouTube-Kanal des Multimedia Communications Lab der TU Darmstadt wird erklärt was im Sinne des Urheberrechts geschützt ist, wer oder was eine Rechteinhaberin bzw. ein Rechteinhaber ist und wann ein Werk geschützt ist.

Das Video ersetzt keine Rechtsberatung!
Quelle: Multimedia Kommunikation TU Darmstadt (2016): Was ist geschützt?


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