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Welche Rechte gewährt das Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt die materiellen und ideellen Interessen der Urheberin oder des Urhebers an ihrem oder seinem Werk. Zum Schutz des materiellen Interesses gewährt das Urheberrecht ausschließliche Verwertungsrechte (auch „Nutzungsrechte“ genannt). Ihr oder ihm allein wird damit die Befugnis zugesprochen, darüber zu entscheiden, wer ihr oder sein Werk auf welche Weise und zu welchen Konditionen nutzen darf.

Die ideellen Interessen der Urheberin oder des Urhebers werden durch die Urheberpersönlichkeitsrechte geschützt. Auch darf niemand das Werk eines anderen so verändern, dass das persönliche Interesse der Urheberin oder des Urhebers am Werk beeinträchtigt werden kann. Besonders die Verwertungsrechte gehen dabei sehr weit. Jedoch liegt es auf der Hand, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke sehr wichtig für die Allgemeinheit bzw. Erfüllung bestimmter Belange ist. Man denke an Zitate oder Kopien von Texten, die an Universitäten ausgeteilt werden. Gesamtgesellschaftliches Interesse gebieten es, in solchen Kontexten von der urheberrechtlichen Regel abzuweichen und Nutzungen per Gesetz zu gestatten, so dass keine individuellen Zustimmungen eingeholt werden müssen. Hierfür sieht das Urheberrechtsgesetz die sog. Schrankenbestimmungen vor.


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