Funktionen

Freie Werke und Open Content

Aus Sicht des deutschen Urheberrechts gibt es streng genommen nur zwei Arten solcher „freien Werke“: Solche, bei denen die Schutzdauer abgelaufen ist, und die „amtlichen Werke“. Sogenannter „Open Content“ ist dagegen ebenso wenig frei von Urheberrechten wie Open-Source-Software. Vielmehr gelten hierfür nur besondere Nutzungsregeln.
Das Urheberrecht ist zeitlich begrenzt. Verstirbt die Urheberin oder der Urheber, geht das Recht zunächst auf die Erben über. 70 Jahre nach dem Tod erlischt das Recht vollständig und ohne Einschränkung. Die zeitliche Begrenzung des Urheberrechts kann für die Verwendung von fremden Werken in E-Learning-Materialien von besonderem Interesse sein, insbesondere, wenn historisches Material verwendet werden soll.
Merke:
Ein Werk, dessen Schutzdauer abgelaufen ist, ist im eigentlichen Sinne gemeinfrei. Ist also z. B. eine Schriftstellerin oder ein Schriftsteller vor mehr als 70 Jahren verstorben, können die Texte von jedem beliebig kopiert, bearbeitet, gedruckt oder ins Internet gestellt werden. Hierfür müssen weder Nutzungsrechte eingeholt noch Vergütungen bezahlt werden.
Die Verwendung von (vermeintlich) gemeinfreien Werken ist jedoch häufig nicht unkritisch – es könnten mehrere Rechte mit unterschiedlichen Schutzfristen gleichzeitig bestehen. Haben zwei Autorinnen oder Autoren gemeinsam bspw. einen wissenschaftlichen Beitrag verfasst, sind sie Miturheberinnen bzw. Miturheber, und das Recht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Längstlebenden von beiden.
Vorsicht ist zudem geboten, wenn Fotos von gemeinfreien Werken verwendet werden sollen. So ist es etwa nicht gestattet, ein Foto der Mona Lisa von einer fremden Website oder einer Online-Datenbank auf seine eigene Website zu stellen. Denn das Foto ist unabhängig von der Rechtslage an dem abgebildeten Werk durch das Urheber- oder Lichtbildrecht der Fotografin oder des Fotografen geschützt, die eine eigenständige Schutzdauer haben.
Quelle: Multimedia Communications Lab TU Darmstadt (2016): Gemeinfreie Werke
Was sind gemeinfreie Werke und was bedeutet Open Source? Das Multimedia Communications Lab der TU Darmstadt gibt Antwort!
Merke:
An vielen geistigen Inhalten bestehen mehrere Schutzrechte, die oft unterschiedliche Laufzeiten haben. Erst nach Erlöschen aller Schutzrechte wird der Inhalt in seiner Gesamtheit gemeinfrei.


Bisher wurde noch kein Kommentar abgegeben.