Funktionen

Rechtliche Funktionsweise von Open-Content-Lizenzen für OER

Was im letzten Abschnitt über die Vorteile von Open-Content-Lizenzen gesagt wurde, gilt gleichermaßen für OER. Deren übergeordnete Ziele darin liegen, die Bildung der Menschen zu verbessern. Bildungsmaterial, das nach OER-Kriterien unter öffentlichen Lizenzen veröffentlicht wird, kann individueller gestaltet und an unterschiedliche Bedürfnisse angepasst werden. Es kann in andere Sprachen übersetzt, didaktisch modifiziert, frei mit anderen geteilt und ständig aktualisiert werden. Wer OER-Materialien erstellt oder verbreitet, ist in der Regel nicht gleichzeitig Urheberrechtsspezialistin oder -spezialist. Öffentliche Lizenzen wie die CC-Lizenzen gewährleisten all diese Funktionen. Weder müssen für die Nutzung der Inhalte Verträge geschlossen oder bezahlt werden. Wollen die Rechteinhaber nur eingeschränkt Rechte erteilen, können sie sich durch Auswahl restriktiverer Lizenzen bestimmte Rechte vorbehalten. Restriktive Lizenzvarianten sollten jedoch nur verwendet werden, wenn man sich der Konsequenzen bewusst ist und hiermit ein konkretes Ziel verfolgt (vgl. Kreutzer/Hirche 2017: 36).
Verstößt eine Nutzerin oder ein Nutzer gegen die Lizenzpflichten, erlischt die Lizenz automatisch. Nennt sie oder er bspw. nicht die Autorin oder den Autor oder weist nicht auf die Geltung der Lizenz hin, verliert sie oder er ihre bzw. seine Rechte.
Merke:
Die Nutzung von OER erfolgt nicht im „rechtsfreien Raum“. Sie basiert auf rechtsgültigen Verträgen, die allerdings den Vorteil haben, dass sie nicht im Rahmen einer individuellen Transaktion (Vertragsverhandlung, Vertragsschluss), sondern automatisch zustande kommen. Wird gegen die OER-Nutzungsvereinbarung in Form der Open-Content-Lizenz verstoßen, sind die üblichen rechtlichen Möglichkeiten eröffnet, dagegen vorzugehen.


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