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Gesetzliche Nutzungsfreiheiten: Die Schranken des Urheberrechts

Das Urheberrechtsgesetz sieht Einschränkungen der ausschließlichen Urheberrechte vor, die sog. Schrankenbestimmungen. Bei der Entwicklung und dem Einsatz von E-Learning-Inhalten sind diese Regelungen von besonderem Interesse, wenn das Lernmaterial Inhalte von anderen Personen (sog. Werke Dritter bzw. Fremdmaterial) enthält. Wird Fremdmaterial genutzt, die durch eine Schrankenbestimmung abgedeckt wird, ist die Nutzerin oder der Nutzer von der Verpflichtung entbunden, sich die hierfür erforderlichen Rechte vom Rechtsinhaber einräumen zu lassen. Die Schrankenregelungen sind also gesetzliche Gestattungen, die dementsprechend auch gesetzliche Lizenzen genannt werden.
Zumeist wird es erforderlich sein, eine geplante Nutzung auf ihre Vereinbarkeit mit der jeweiligen Regelung zu überprüfen, bevor sie vorgenommen wird. Wer z. B. – im urheberrechtlichen Sinne – falsch zitiert indem sie oder er die Grenzen der Zitierfreiheit überschreitet, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Das kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (vgl. Kreutzer/Hirche 2017: 47-48).
Weiterführende Begriffe können Sie im Glossar noch einmal nachlesen.


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