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Personenbezogene Daten (1/2)

Das sind alle Daten, die man mit einer Person in Verbindung bringen kann: z.B. Namen, E-Mail-Adressen, persönliche Merkmale, Fotos, der Wohn- oder Geburtsort, das Auto, das eine Person fährt, die Religionszugehörigkeit oder die Augenfarbe.
Warum sind diese Daten besonders geschützt?
Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu bestimmen. Dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht. Konkretisiert wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Unter welchen Umständen darf man personenbezogene Daten verarbeiten?
Entweder gibt es eine gesetzliche Norm, die die Nutzung erlaubt oder man braucht eine Einwilligung der Betroffenen. Ein Beispiel für ersteres ist der Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb eines Vertragsverhältnisses.
Wann fallen in Bildungsveranstaltungen personenbezogene Daten an?
Vor, während und nach Bildungsveranstaltungen: Beispielsweise werden Postadressen elektronisch erfasst, E-Mails gesendet, Teilnahmelisten erstellt und ggf. Dienste im Internet genutzt.


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