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Datenschutz-ABC (1/10)

A wie Anonymisieren und Pseudonymisieren

§ 3 Abs. 6 BDSG definiert Anonymisieren als Veränderung personenbezogener Daten, sodass die Einzelangaben nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können (vgl. Gola/Klug/Körffer 2015, S. 44).

Die erste Variante beschreibt eine absolute Anonymisierung, die also unumkehrbar ist.

Die zweite Variante beschreibt eine faktische Anonymisierung. Hier ist die Wiederherstellung der Daten und der Personenbezug zwar theoretisch noch möglich, in der Praxis jedoch sehr unwahrscheinlich, da es mit einem extrem hohen Aufwand verbunden wäre.
Vom Anonymisieren ist das Pseudonymisieren zu unterscheiden. Nach § 3 Abs. 6a BDSG handelt es sich hierbei um das „Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren.“ Diese Technik wird eingesetzt, damit unter bestimmten Bedingungen ein Personenbezug hergestellt werden kann, nämlich dann, wenn die Zuordnungsregel bekannt ist, die bestimmt, wie die pseudonymisierten Daten wieder einer Person zuzuordnen sind (vgl. Kühling/Seidel/Sivridis 2015, S. 106f.).
Beispiel: Pseudonymisierung durch Matrikelnummern

Wenn man nur die jeweilige Matrikelnummer kennt, ist es unmöglich die Daten einer Person zuzuordnen, sodass diese Daten nun gleich anonymisierten Daten sind. Kennt man jedoch den Zuordnungsschlüssel, nämlich welchem Studenten welche Matrikelnummer gehört, kann man die Daten wieder zuordnen.

Datenschutzrechtlich problematisch ist unter diesem Gesichtspunkt bspw. der Aushang von Noten mit Matrikelnummern: Es ist wahrscheinlich, dass die Studierenden untereinander nach einigen Semestern die Matrikelnummern kennen. Somit besitzen sie dann den Zuordnungsschlüssel.

Auch die Präsentation von bspw. besonders gelungenen Hausarbeiten nur unter Angabe der Matrikelnummer ist denkbar. Hier können datenschutzrechtliche Probleme dadurch umgangen werden, dass vor der Veröffentlichung die Einverständnis eingeholt und die Arbeit vollständig anonymisiert veröffentlicht wird.


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