Funktionen

E-Vorlesung

Seit 2012 bieten wir im Rahmen eines HSP2020-Projekts den Lehrenden der JLU an, ihre Vorlesung kostenlos aufzuzeichnen. Dieser Service ist mittlerweile so stark nachgefragt, dass frühzeitig mit der Planung begonnen werden muss; für Aufzeichnungen ist daher ein entsprechender Antrag einzureichen. Das Antragsformular muss über den Rechner (Acrobat Reader) ausgefüllt und als Anhang einer Mail gesendet werden an VAZ@hrz.uni-giessen.de.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Vorlesungsaufzeichnung.

Folgende Kriterien entscheiden dabei über die Förderung der Aufzeichnung:
- Überschneidungen mit anderen Pflichtveranstaltungen
- Räumliche Engpässe
- Hohe Anzahl an Teilnehmer/-innen der Vorlesung
Veröffentlichung der Aufzeichnung
Entscheiden Sie bereits vor Beginn der Aufzeichnung über die Form der Veröffentlichung. Das Video kann
- auf einer öffentlichen Plattform für das gesamte Internet sichtbar (z. B. OpenLecture, öffentliches ILIAS, YouTube) oder
- in einem geschützten Kurs der Lernplattform (z. B. ILIAS, Stud.IP)
veröffentlicht werden. Abhängig von der Form der Veröffentlichung können Materialien Dritter in unterschiedlichem Umfang in der Lehrveranstaltung eingesetzt werden. Während bei öffentlicher Zurverfügungstellung nur das Zitatrecht (§ 51 UrhG) greift, können auf zugriffsbeschränkten Seiten noch weitere Materialien im Rahmen des § 60a UrhG gergänzt werden.

Sollte das Material öffentlich zur Verfügung gestellt werden, empfiehlt es sich, zu entscheiden, ob das Video im Sinne der Open Access Idee als Open Educational Resource anderen Lehrenden und Studierenden zur Weiterverwendung, ggf. Bearbeitung zur Verfügung stehen soll. In diesem Fall eignet sich die Verwendung einer der Creative Commons Lizenzen zur Kennzeichnung.
Nutzung fremder Materialien
Wie bei jeder anderen Lehrveranstaltung muss auch bei einer aufgezeichneten Lehrveranstaltung darauf geachtet werden, dass fremde Materialien ohne die Verletzung der Rechte Dritter eingesetzt werden. Genauso greifen hier die Standards des wissenschaftlichen Arbeitens in Hinblick auf Zitation und Quellenangabe.
Hinweise für Studierende
Weisen Sie die Teilnehmenden der Lehrveranstaltung rechtzeitig vor Beginn darauf hin, dass die Veranstaltung aufgezeichnet wird, was aufgezeichnet wird, wie die Veröffentlichung erfolgt und dass technische Fehler nicht ausgeschlossen werden können.
Machen Sie deutlich, dass die Studierenden nicht aufgezeichnet werden, damit Teilnehmer nicht aus Sorge um den Datenschutz der Veranstaltung fern bleiben.
Studierende können nur ausnahmsweise aufgezeichnet werden, wenn sie vorab schriftlich und freiwillig ihr Einverständnis erklärt haben. Dies ist nicht möglich, wenn in der betroffenen Lehrveranstaltung eine Prüfungsleistung zu erbringen ist, da in diesem Fall die Freiwilligkeit in Zweifel gezogen werden kann..
Hinweise für Lehrende
Die Lehrpersonen als AuftraggeberInnen und UrheberInnen der Aufzeichnung entscheiden über die Veröffentlichung der Videos. Sie oder er kann jederzeit die Entfernung von der Plattform und/oder Löschung der Videos veranlassen.
Bei einem Hochschulwechsel können die Videos durch die Lehrenden mitgenommen werden.


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