Funktionen

Lernplattformen

Vorteile hochschuleigener Lernplattformen
Datenschutz und Datensicherheit: Personenbezogene Daten von Hochschulangehörigen gelangen nicht in die Hände Dritter, da sie auf hochschuleigenen Servern liegen. Durch Backups und strenge Zugriffsregeln sind jegliche Daten gegen Verlust und vor fremdem Zugriff geschützt (vgl. Grabe 2018).

Verwendung fremden Materials
Zur multimedialen Anreicherung von Lehr- und Lernszenarien können eine Vielzahl von Medienformaten eingesetzt werden, z. B. Text, Bild, Film und Musik. Diese Medien sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Beim Vorliegen der Erlaubnis des Rechteinhabers oder einer Ausnahme des Urheberrechts können sie in der Lernplattform verwendet werden. Wie in jeder wissenschaftlichen Veröffentlichung gelten auch auf Lernplattformen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (vgl. Grabe 2018)!

Für Materialien, die Aufnahmen von Personen enthalten ist immer die Einwilligung der Abgebildeten einzuholen, falls keine Ausnahme des § 23 KUG greift. Dies ist z. B. der Fall, wenn es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, die aufgenommenen Personen nur Beiwerk der Landschaft oder bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen aufgenommen worden sind (vgl. Grabe 2018).

Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist dann erlaubt, wenn diese zur Erfüllung der Aufgaben der verantwortlichen Stelle (hier Hochschule) erforderlich sind, wozu insbesondere Lehre und Prüfungen gehören. Dabei darf automatisierte Datenverarbeitung, z. B. Einsatz von Lernplattformen, nur erfolgen, wenn es kein weniger in die Rechte der Studierenden eingreifendes Mittel gibt, das den angestrebten Zweck ebenso gut erreicht. Im Zusammenhang mit (Lern-)Plattformen sollten Studierende also nicht mehr als notwendig zur Preisgabe personenbezogener Daten aufgefordert werden, z. B. bei Umfragen via Stud.IP oder ILIAS. Gehen Zweck oder Umfang über das gesetzlich Erlaubte hinaus, ist die Einwilligung der Studierenden einzuholen. Deren Verweigerung darf keine nachteiligen Folgen für ihr weiteres Studium haben.

Ohne gesetzliche Erlaubnis oder individuelle Einwilligung dürfen personenbezogene Daten nicht erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (vgl. Grabe 2018).

Nutzungsbedingungen
Hochschulangehörige (Studierende und MitarbeiterInnen) stimmen beim ersten Login auf einer Plattform den jeweiligen Nutzungsbedingungen zu. Diese dienen dem Schutz der Plattform (z. B. Verbot der Einbringung von Schadsoftware) und eröffnen Schadensersatzansprüche, sollte die Hochschule wegen der unrechtmäßigen Verwendung geschützten Materials auf den Plattformen abgemahnt werden (vgl. Grabe 2018).


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