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Evaluation von E-Learning

Worauf muss aus rechtlicher Perspektive bei der Evaluierung von E-Learning geachtet werden bzw. nach Lernprozessen mit E-Learning-Anteilen? Welche Aspekte sind unbedingt zu beachten? Was ist erlaubt, was nicht?
Dieses Unterkapitel möchte Ihnen Anhaltspunkte an die Hand geben, die Sie unter rechtlichen Gesichtspunkten beachten sollten insofern Sie vorhaben Ihre Lehrveranstaltung elektronisch evaluieren zu lassen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass bei händischen Evaluationsverfahren (Paper'n'Pencil) die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind, wie bei einem elektronisch oder digital unterstützen Evaluationsverfahren. Allerdings sind bei den elektronisch oder digital unterstützen Verfahren Unterschiede zu beachten, die dem digitalen oder elektronischen Charakter des Mediums geschuldet ist.

E-Assessments werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Zwecken durchgeführt. Insbesondere NACH Lernprozessen eignet sich der Einsatz von E-Assessment-Verfahren zur Messung des Lernerfolgs (mit Notenpunkten), was den Abgleich der beabsichtigten Lernziele mit den tatsächlich erreichten Lernergebnissen bedeutet oder wenn Sie sich als Lehrperson ein summatives Feedback von Studierenden einholen möchten, um Ihre eigene Lehrveranstaltung zu evaluieren (Erfassung der studentischen Lehrveranstaltungsrückmeldung). (Siehe Servicecenter Lehre der Universität Kassel).
  • Seien Sie Achtsam im Umgang mit personenbezogenen Daten
    • Beachten Sie die rechtlichen Bestimmung zum Datenschutz
  • Stellen Sie sicher, dass die Anonymität der Teilnehmenden in jeden Fall gewahrt ist
  • Stellen Sie sicher, dass die technischen Voraussetzungen gegeben sind (Hense 2010: 47)
    • Ist das System mit den technischen Voraussetzungen aller intendierten Teilnehmenden in vollem Umfang nutzbar?
    • Ist das System leicht nutzbar und weitgehend selbsterklärend (Usability)?
    • Ist das System technisch stabil und ausfallsicher?
    • Seien Sie bei der Auswahl des Evaluationssystems, -programms oder der -software kritisch in Bezug auf die Speicherung und Archivierung der Daten.
  • Beachten Sie Aspekte der Barrierefreiheit
Machen Sie sich in jedem Fall mit dem jeweiligen Evaluationstool- oder programm/ der jeweiligen Evaluationssoftware vertraut und prüfen Sie kritisch, wo, wie lange und wie die Daten gespeichert oder hinterlegt werden. Seien Sie besonders kritisch, wenn Sie Freeware nutzen möchten. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der JLU empfehlen wir:

Setzen Sie sich mit der Servicestelle Lehrevaluation in Verbindung, wenn Sie vorhaben Ihre Lehrveranstaltung elektronisch evaluieren zu lassen.

Darüber hinaus bietet die Professur für Hochschuldidaktik & Evaluation der JLU das Online-Tools LENA - LehrEvaluations-Navigation als sinnvolle und nützliche Ergänzung zur Lehrevaluation an.

Auf Stud.IP ist es Ihnen als Lehrperson möglich unter Tools eine Evaluation anzulegen. Für einfache kleine Umfragen/(Meinungs-)Abstimmungen können Sie das Umfrage-Werkzeug auf Stud.IP nutzen.

Auf ILIAS stehen Ihnen für verschiedene Abstimmungs- und Evaluationtools zu Verfügung. Für eine Abstimmung NACH einer Veranstaltung empfiehlt sich hier das Umfrage-Tool.


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