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Wissen erwerben: Literatur beschaffen

Das Erklärvideo

Literatur beschaffen: z.B. Volltexte finden oder einzelne Kataloge und Datenbanken durchsuchen

Nutzungsbedingungen, Urheberrecht und Ethik

Insbesondere bei elektronischen Medien ist die Versuchung groß, sich möglichst viele Inhalte auf Vorrat herunterzuladen oder auch an andere weiterzugeben. Das ist in vielen Fällen auch in Ordnung, manchmal jedoch auch nicht - leider kann man das oft auch nicht pauschal sagen. Worauf Sie achten müssen, finden Sie insbesondere in den Nutzungsbedingungen der Anbieter/Verlage und im Urheberrechtsgesetz.
Verlage beispielsweise finden es oft nicht lustig, wenn Sie mit technischen Hilfsmitteln (sog. Bots) automatisch ihre Titel einsammeln - insbesondere, wenn das massenhaft geschieht. Das schreiben die dann in ihre Nutzungsbedingungen. Auch wenn diese selten gelesen werden, gelten sie dennoch. Gleiches gilt für das Urheberrecht: Es ist ein geltendes Gesetz, egal ob man es liest oder nicht. Besonders relevant ist im Zusammenhang mit der Literaturbeschaffung §53 UrhG, die Lektüre lohnt.
Unter anderem steht dort:
  • Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch und
  • zum wissenschaftlichen Gebrauch, soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie keinen gewerblichen Zwecken dient.
Manchmal dürfen auch nur kleine Teile eines Werkes oder einzelne Beiträge kopiert werden. Zwar können Sie alle Artikel eines Sammelbandes von einer Verlagsseite herunterladen, Sie dürfen es aber oft nicht.
Auch die Weitergabe an Dritte ist meist nicht zulässig. Ganz kritisch wird es, wenn Sie Ihre Kopie auf eine Lernplattform o.ä. ohne Berechtigung hochladen.

Sie merken: Die Lage ist hier ein wenig unübersichtlich und manches liegt in einem grauen Bereich. Manchmal sagt Ihnen auch schon das Gefühl, dass etwas ok oder nicht ok ist. Im Zweifelsfalle schauen Sie wie gesagt in die Nutzungsbedingungen oder fragen Sie beim Anbieter nach.