Wiki "KI in der Hochschule"

Reiter

32. OAG-Treffen 23.06.2026

Datum: 23. Juni 2026, 9:00 - 10:30 Uhr

Protokollführung: Tanja Trzeciak (unterstützt durch Sebastian Busse und ChatGPT 5.5, https://www.openai.com/)

Teilnehmende: Andreas Arlt, Antje Müller, Bertram Walter, Christian Uhl, Christina Koch, Diana Dreßler, Eva Regensburg, Frank Waldschmidt-Dietz, Johanna Daus, Joss von Hadeln, Nadine Ackermann, Nicolas Pfeffer, Sebastian Busse, Tanja Trzeciak

Das nächste OAG-Treffen findet statt am 28.07.2026, 9:00 - 10:30 Uhr. 
Teilnahme-Link: https://webconf.hrz.uni-giessen.de/b/seb-c7n-lnt-cqu

1. Begrüßung, Agenda und Themenrahmen

Die Sitzung wurde als 32. Runde der „OAG“ eröffnet. Als Hauptthema wurde die weitere Diskussion der vom FB 09 bereitgestellten Dokumente zum Umgang mit KI in Prüfungen und Abschlussarbeiten angekündigt. Grundlage waren vier Dokumente, die im Newsletter und im Wiki verlinkt waren und von Nadine und Eva bereitgestellt wurden. Vorgesehen war zunächst die Besprechung der Entwürfe, insbesondere der Eigenständigkeitserklärung und der Erklärung zur Nutzung KI basierter Werkzeuge. Als weiteres Thema war die transparente Offenlegung von KI Nutzung vorgesehen, da dieses Thema in einer vorherigen Priorisierung besonders hoch bewertet worden war. Es wurde angekündigt, dass dazu Erfahrungen aus einem aktuellen Seminar sowie ein Beispiel aus einem Paper von Joss einbezogen werden sollten.

2. Kurzbericht zur „No Code Week“ in Frankfurt

Zu Beginn wurde ein kurzer Bericht von der „No Code Week“ in Frankfurt gegeben, an der das ZAD aufgrund einer Einladung teilgenommen hatte. Die Veranstaltung richtete sich vor allem an Freiberufler, Mittelständler und Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft aus dem Bereich KI und Softwareentwicklung. Auffällig war, dass der Umgang mit KI in der freien Wirtschaft weniger fortgeschritten wirkte als erwartet. Zwar wurde dort teilweise mit hohen Budgets, kommerziellen Systemen und sehr pragmatischen Datenschutzannahmen gearbeitet, zugleich zeigten sich in den Diskussionen aber dieselben Grundprobleme wie in der OAG Runde. Genannt wurden insbesondere Fragen der Kompetenzentwicklung, der Erklärung von Systemen, der Abhängigkeit von US amerikanischen Anbietern und der Suche nach alternativen Lösungen. Festgestellt wurde, dass die universitären Diskussionen nicht isoliert oder übertheoretisiert seien, sondern zentrale Probleme aufgriffen, die auch in der Wirtschaft bestehen. Ergänzend wurde berichtet, dass Fortbildungen auf der Veranstaltung weniger die reine KI Nutzung behandelten, sondern vor allem Projektmanagement und „Spec Driven Development“, also eine stärker organisierende Rolle von Entwicklerinnen und Entwicklern. Daraus wurde abgeleitet, dass KI gestützte Arbeit zunehmend Kompetenzen in Planung, Delegation, Strukturierung und Prozesskontrolle erfordert.

3. Einordnung der universitären Entwicklung im Vergleich zur Wirtschaft

Der Bericht wurde durch weitere Erfahrungen aus Branchenveranstaltungen, Verwaltungskontexten und größeren Organisationen bestätigt. Es wurde festgestellt, dass auch dort viele Einrichtungen noch in Pilotphasen arbeiten, erste Rückmeldungen sammeln oder Mockups vorstellen und keineswegs flächendeckend deutlich weiter sind als die Universität. Zwar gebe es Akteure mit größerem Budget und weiterentwickelten agentischen Systemen, zugleich sei die Breite der Praxis weiterhin von Unsicherheit, Experimentieren und punktuellen Lösungen geprägt. Daraus wurde geschlossen, dass die Universität im Umgang mit KI nicht grundsätzlich hinterherlaufe, sondern sich in einem vergleichbaren Entwicklungsfeld bewege. Zugleich wurde betont, dass sich die Rolle fachlicher Kompetenz verschiebt. Beim Einsatz von KI Werkzeugen gehe es zunehmend darum, Arbeitsprozesse zu überblicken, Aufgaben sinnvoll zu delegieren, Ergebnisse zu prüfen und passende Werkzeuge gezielt einzusetzen. Offen blieb, welche fachlichen und handwerklichen Kompetenzen weiterhin zwingend selbst beherrscht werden müssen und welche stärker als Steuerungs- und Bewertungskompetenzen vermittelt werden sollen.

4. JLU Richtlinie (in Arbeit) und Verhältnis zu den Fachbereichsdokumenten

Im Zusammenhang mit den Dokumenten des Fachbereichs 9 wurde auf den laufenden Think Tank zur allgemeinen JLU KI Richtlinie verwiesen. Diese allgemeine Richtlinie soll voraussichtlich gegen Ende des Jahres fertiggestellt werden und einen übergeordneten Rahmen bieten, innerhalb dessen die Fachbereiche eigene spezifische Regelungen entwickeln können. Es wurde ausdrücklich festgestellt, dass die Arbeit des Fachbereichs nicht auf die universitätsweite Richtlinie warten müsse, da derzeit keine Widersprüche erkennbar seien. Die geplante JLU Richtlinie wurde als allgemeiner Orientierungsrahmen verstanden, während die fachbereichsspezifischen Dokumente konkretere Ausgestaltungen ermöglichen sollen. Zur Eigenständigkeitserklärung wurde angemerkt, dass der neue Entwurf des Fachbereichs 9 nicht mit der früheren zentralen Eigenständigkeitserklärung gleichzusetzen sei, die an vielen Stellen auf Kritik gestoßen war. Der neue Entwurf wurde als deutlich knapper und näher an der üblichen Eigenständigkeitserklärung beschrieben, ergänzt um einen Hinweis zur Nutzung von KI Werkzeugen. Als überzeugend wurde bewertet, dass nicht pauschal jede Nutzung abgefragt werde, ohne zugleich zu klären, welche Konsequenzen daraus folgen.

5. Begriff „Hilfsmittel“ in der Eigenständigkeitserklärung

Ein zentraler Diskussionspunkt war der Begriff „Hilfsmittel“ in der Eigenständigkeitserklärung. Es wurde problematisiert, ob KI Werkzeuge sinnvoll unter klassische Hilfsmittelbegriffe fallen, da KI nicht wie ein Taschenrechner oder eine abgeschlossene Software mit klar begrenztem Funktionsumfang verstanden werden könne. Als Gegenposition wurde vertreten, dass gerade der offene und historisch wandelbare Begriff „Hilfsmittel“ geeignet sei, KI Nutzung aufzunehmen, weil auch frühere Arbeitsmittel wie Computer, Suchmaschinen oder Spezialsoftware je nach Fach, Zeit und Arbeitskontext unterschiedlich angegeben wurden. Es wurde herausgearbeitet, dass die Einordnung schon vor KI nie vollständig einheitlich war, sondern von Fachkulturen, Betreuungsverhältnissen, Arbeitsgruppen und methodischen Anforderungen abhing. Die Frage, ob eine Google Suche, ein Sprachmodell, eine Rechtschreibkorrektur oder eine Textanalyse dokumentiert werden muss, wurde als kontextabhängig beschrieben. Entscheidend sei weniger das Vorhandensein von KI als solches, sondern der Einfluss auf die Integrität der Arbeit, auf die Eigenleistung und auf die Nachvollziehbarkeit wissenschaftlicher Ergebnisse. Als Zwischenergebnis wurde festgehalten, dass der Begriff „Hilfsmittel“ vorerst tragfähig sein kann, seine Bedeutung im Kontext KI aber weiter diskutiert und in begleitenden Dokumenten konkretisiert werden sollte.

6. Eigenständigkeit, erlaubte Nutzung und Gefahr der Missverständlichkeit

Im weiteren Verlauf wurde die Verbindung zwischen Eigenständigkeitserklärung, Nutzungserklärung und Richtliniendokument diskutiert. Kritisch wurde angemerkt, dass frühere Formulierungen an anderen Stellen den Eindruck erzeugt hatten, eine weitgehende oder sogar vollständige KI Erzeugung einer Abschlussarbeit sei zulässig, sofern sie nur gekennzeichnet werde. Vor diesem Hintergrund wurde die Frage gestellt, ob in der Erklärung zur Nutzung KI basierter Werkzeuge Kategorien wie „Textgenerierung längerer Passagen“ überhaupt in umfangreicher Form ankreuzbar sein sollten. Es wurde darauf hingewiesen, dass im Richtlinienentwurf des Fachbereichs 9 die vollständige oder überwiegende Erstellung einer Arbeit durch KI als unzulässige Nutzung genannt werde. Daraus ergab sich die Empfehlung, erlaubte Nutzung, unzulässige Nutzung und ankreuzbare Dokumentationsfelder enger aufeinander abzustimmen. Nicht erlaubte Nutzungsformen sollten nicht so dokumentierbar erscheinen, als seien sie bei bloßer Offenlegung akzeptabel. Als mögliche Lösung wurde angeregt, bei bestimmten Nutzungstypen Felder für umfangreiche Nutzung zu streichen oder mit klareren Begrenzungen zu versehen.

7. Kritik an der Matrix zur Erklärung der KI Nutzung

Die Erklärung zur Nutzung KI basierter Werkzeuge wurde als potenziell hilfreiches Reflexionsinstrument beschrieben, zugleich aber hinsichtlich ihrer praktischen Wirkung kritisch betrachtet. Besonders die feingranulare Matrix mit Abstufungen wie nicht genutzt, moderat oder umfangreich wurde als ambivalent bewertet. Einerseits könne sie Studierenden helfen, über Art und Tiefe ihrer KI Nutzung nachzudenken. Andererseits könne sie Überforderung erzeugen und den Eindruck vermitteln, dass weiter rechts angekreuzte Felder automatisch schlechter bewertet würden. Es wurde befürchtet, dass daraus neue Diskussionen über Noten entstehen könnten, etwa wenn Studierende unterschiedliche Angaben machen und daraus Benachteiligungen ableiten. Zudem wurde gefragt, welchen konkreten Nutzen Lehrende aus einer solchen Selbsteinschätzung ziehen und wie sie diese bewerten sollen. Als stärker tragfähig wurde mehrfach ein Freitextfeld genannt, in dem Studierende ihre Nutzung eigenständig beschreiben, begründen und auf den jeweiligen Arbeitskontext beziehen. Die Matrix könne allenfalls als Hilfskonstruktion oder Orientierungsraster dienen, sollte aber nicht den Eindruck einer abschließenden Bewertungslogik erzeugen.

8. Begriffliche Schärfung von „Werkzeug“, „System“ und JLU Angeboten

Ein weiterer Diskussionspunkt betraf die verwendeten Begriffe für KI Anwendungen. Es wurde darauf hingewiesen, dass im Dokument teils von Werkzeugen, teils von Systemen gesprochen werde und Beispiele wie ChatGPT oder Copilot genannt würden. Angeregt wurde eine allgemeinere Formulierung, die auch zentral von der JLU bereitgestellte Systeme einschließt, etwa den derzeitigen „JLU KI Chat“, ohne an eine konkrete Produktbezeichnung gebunden zu sein. Zugleich wurde darauf verwiesen, dass Studierende und Lehrende häufig nicht klar zwischen Sprachmodell, Benutzeroberfläche, Plattform und im Hintergrund arbeitenden Multiagentensystemen unterscheiden können. Die Tatsache, dass ein System im JLU Design erscheint, dürfe nicht als automatische Aussage darüber verstanden werden, dass seine Nutzung fachlich oder prüfungsrechtlich unproblematisch sei. Umgekehrt dürfe externe Nutzung nicht allein wegen des Anbieters als illegitim erscheinen, sofern sie im jeweiligen Kontext erlaubt und korrekt offengelegt wird. Zusätzlich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass KI Funktionen zunehmend in Standardsoftware wie Microsoft 365, Acrobat oder Suchmaschinen integriert werden und dadurch für Nutzende teilweise unsichtbar werden. Die Richtlinie müsse dieser zunehmenden Einbettung Rechnung tragen, ohne durch zu konkrete Produktlisten schnell zu veralten.

9. Richtlinien als lebendige und vorläufige Instrumente

Grundsätzlich wurde diskutiert, welche Erwartungen an Richtlinien zum KI Umgang überhaupt realistisch sind. Aus der Bibliotheksperspektive wurde berichtet, dass bereits seit etwa zwei Jahren mit einer Eigenständigkeitserklärung beziehungsweise Richtlinie gearbeitet werde, die fortlaufend angepasst werden müsse. Daraus wurde abgeleitet, dass eine neue Richtlinie nicht mit dem Anspruch verabschiedet werden sollte, mehrere Jahre stabil und abschließend gültig zu sein. Vielmehr müsse sie als lebendiges Dokument verstanden werden, das anhand praktischer Erfahrungen geprüft und weiterentwickelt wird. Als Vergleich wurde die THM genannt, wo eine Richtlinie zunächst zur Erprobung durch Lehrende bereitgestellt und nicht unmittelbar verpflichtend eingeführt worden sei. Es wurde betont, dass aktuell eine allgemeine Krise des Umgangs mit KI bestehe, die nicht nur Studierende betrifft, sondern auch Ministerien, öffentliche Kommunikation, Forschung und Autorinnen und Autoren. Daher könne keine Richtlinie alle Unsicherheiten auflösen. Zugleich wurde festgehalten, dass Studierende und Lehrende dennoch Orientierung benötigen und dass ein pragmatischer Startpunkt sinnvoll ist, sofern seine Vorläufigkeit offen kommuniziert wird.

10. Heterogenität des Fachbereichs und Bedarf an einem gemeinsamen Mindeststandard

Für den FB 09 wurde mehrfach die starke fachliche Heterogenität hervorgehoben. Es wurde beschrieben, dass dort naturwissenschaftliche Laborarbeiten, sozialwissenschaftliche Arbeiten und andere Forschungsformen nebeneinanderstehen, sodass eine allgemeine Anleitung zum wissenschaftlichen Arbeiten bereits früher nicht möglich war. Ähnlich stelle sich nun die Lage bei KI dar. Einige Lehrende sähen KI in Abschlussarbeiten als geringes Problem, weil ihre Prüfungsanforderungen nach aktueller Einschätzung nicht einfach durch KI erfüllt werden können. Andere Lehrende zweifelten stärker daran, ob klassische Abschlussarbeiten unter den neuen Bedingungen noch aussagekräftig sind. Vor diesem Hintergrund wurde ein gemeinsamer Mindeststandard als wichtig angesehen, insbesondere zur Fairness gegenüber Studierenden. Es solle vermieden werden, dass Studierende je nach Professur völlig unterschiedliche Spielräume haben, ohne dass diese transparent gemacht werden. Gleichzeitig wurde eingeräumt, dass eine einheitliche Detailregelung für alle Kontexte nicht realistisch ist und daher fach- oder lehrveranstaltungsspezifische Konkretisierungen notwendig bleiben.

11. Gute wissenschaftliche Praxis, AI Literacy und curriculare Vermittlung

Ein zentraler Konsenspunkt war, dass die Diskussion nicht allein prüfungsrechtlich geführt werden sollte, sondern an gute wissenschaftliche Praxis und „AI Literacy“ angebunden werden muss. Es wurde festgestellt, dass Studierende oft nicht hinreichend einschätzen können, welcher Teil einer Arbeit ihre Eigenleistung ist, welche Nutzung dokumentationspflichtig ist und wie sich der Einfluss eines Werkzeugs auf die Integrität der Arbeit auswirkt. Diese Kompetenz könne nicht erst in der Abschlussarbeit vorausgesetzt werden. Sie müsse stärker in Lehrveranstaltungen, Curricula und begleitenden Formaten vermittelt werden. Dabei wurde betont, dass es keine universelle Anleitung für alle Fächer geben kann, sondern dass in jedem Seminar oder Betreuungsverhältnis geklärt werden muss, was im jeweiligen Kontext als Eigenleistung gilt, welche Rolle KI spielen darf und wie Nutzung offengelegt wird. Genannt wurden auch „Transferable Skills“, da Studierende lernen müssen, Prozesse, Datenintegrität, Quellenbewertung und methodische Verantwortung in KI gestützten Arbeitsweisen einzuordnen. Offen blieb, wie diese Kompetenzen systematisch in Studiengänge integriert werden sollen.

12. Prozessorientierung und Begleitung von Abschlussarbeiten

Es wurde angeregt, den Entstehungsprozess von Abschlussarbeiten stärker zu begleiten und sichtbar zu machen. Als Beispiel wurde die Idee genannt, für Abschlussarbeitsschreibende Arbeitsgruppen oder Austauschformate auf ILIAS, WhatsApp oder vergleichbaren Plattformen einzurichten. Dort könnten Studierende untereinander und mit Lehrenden besprechen, welche KI-Nutzung sie einsetzen, wie sie diese dokumentieren und wo Unsicherheiten bestehen. Eine solche Begleitung könnte die Selbstreflexion stärken und Unsicherheiten reduzieren. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass eine stärkere Prozessbegleitung prüfungsrechtlich und bewertungstechnisch schwierig ist, wenn die Benotung weiterhin vor allem auf schriftlicher Arbeit und Kolloquium basiert. Aus dem Fachbereich wurde berichtet, dass der Wunsch bestehe, praktische Arbeitsprozesse, etwa im Labor, stärker in die Bewertung einzubeziehen. Bisher fehle jedoch ein rechtlich und organisatorisch tragfähiges Konstrukt, um Prozessleistung systematisch und fair zu bewerten. Als bereits beschlossene oder zumindest angestrebte Maßnahme wurde erwähnt, dass im Fachbereich das Kolloquium im Verhältnis zum nicht überwachten schriftlichen Teil stärker gewichtet werden soll.

13. Offenlegung nach dem Maß des Einflusses

Zur transparenten Offenlegung von KI Nutzung wurde eine stärker wirkungsbezogene Logik vorgeschlagen. Maßgeblich sei nicht allein, welches Werkzeug genutzt wurde oder wie lange die Interaktion dauerte, sondern welchen Einfluss die Nutzung auf die Arbeit hatte. Als Orientierung wurden Abstufungen aus der Publikationspraxis herangezogen. Ein grober Impuls, vergleichbar mit einem informellen Gespräch, könne anders einzuordnen sein als eine danksagungswürdige Unterstützung bei Korrektur, Struktur oder Hinweisen auf logische Probleme. Eine noch stärkere Stufe wäre ein Beitrag, der inhaltlich so wesentlich ist, dass er eine Autorenschaft rechtfertigen würde. Übertragen auf KI bedeutet dies, dass Studierende und Forschende einschätzen müssen, ob ein System nur sprachlich geglättet, Gedanken sortiert, methodisch unterstützt oder tatsächlich eine relevante Idee eingebracht hat. Als Beispiel wurde von Joss ein Offenlegungstext zu einer Veröffentlichung beschrieben, in dem angegeben wurde, dass die Grundidee, Struktur und zentralen Thesen eigenständig entwickelt wurden und generative KI nur zur sprachlichen Optimierung, Reduktion von Redundanzen, Kürzung und Glättung einzelner Passagen sowie ScienceOS für Schritte der Literaturrecherche genutzt wurde. Die Verantwortung für Inhalt, Argumentation, Quellenauswahl und Bewertung wurde dabei ausdrücklich beim Autor verortet. Diese Form der prozessorientierten Selbstdarstellung wurde als möglicher Weg betrachtet, die eigene wissenschaftliche Integrität nachvollziehbar zu machen.

14. Eigenständigkeit im Studium und Grenze zur Co Autorenschaft durch KI

In der Diskussion wurde ausdrücklich zwischen Forschungspraxis und Studienkontext unterschieden. Es wurde gefragt, ob eine KI-Nutzung, die faktisch in Richtung Co-Autorenschaft geht, im Rahmen von Studienleistungen akzeptabel sein kann. Aus Lehrperspektive wurde betont, dass Eigenständigkeitserklärungen nicht nur besagen sollen, dass eine gute Idee entstanden ist, sondern dass Studierende wissenschaftliches Arbeiten selbstständig beherrschen und demonstrieren. Besonders auf Bachelor-Niveau müsse nicht zwingend ein bahnbrechender wissenschaftlicher Beitrag entstehen, sondern es gehe darum zu zeigen, dass solide wissenschaftliche Arbeit verstanden und ausgeführt werden kann. KI könne dabei wie ein sehr meinungsstarker und fachlich wirkender Gesprächspartner auftreten, den Studierende aufgrund fehlender Souveränität möglicherweise nicht ausreichend kritisch einordnen. Daher wurde angeregt, für Studium und Lehre genauer zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen eine starke inhaltliche Co-Produktion durch KI zulässig sein kann. Als mögliche Struktur wurde erneut eine „Allow List“ beziehungsweise „Disallow List“ erwähnt, also eine klare Bestimmung dessen, was auf jeden Fall zulässig, auf jeden Fall unzulässig und im Zwischenbereich mit Lehrenden zu klären ist.

15. Prüfungsformen, Leveling up und Weiterentwicklung der Lehre

Die klassische Hausarbeit wurde als Prüfungsform unter den Bedingungen generativer KI erneut grundsätzlich in Frage gestellt. Es wurde argumentiert, dass frühere Formen der Eigenständigkeitsprüfung nicht unverändert fortgeführt werden können, wenn Studierende jederzeit Zugang zu leistungsfähigen KI Systemen haben. Entweder müssten Prüfungsformen angepasst werden, etwa durch mündliche Anteile, Prozessdokumentation oder andere Validierungsformen, oder die Anforderungen müssten angehoben werden. In diesem Zusammenhang wurde auf einen früheren Konsens bei einer Veranstaltung der Hochschulrektorenkonferenz verwiesen, der mit „Leveling up“ beschrieben wurde. Demnach könne eine frühere Hausarbeit heute eher in Richtung Forschungsarbeit weiterentwickelt werden, wenn KI Werkzeuge verfügbar sind und adäquate Validierungsformen geschaffen werden. Zugleich wurde betont, dass Bachelorarbeiten durchaus Forschungsarbeiten sein können und Studierende nach drei Jahren Studium fachliche und überfachliche Kompetenzen aufgebaut haben sollten, um nach guten wissenschaftlichen Standards zu arbeiten. Offen blieb, wie Lehrformate konkret gestaltet werden müssen, damit KI Kompetenzen und wissenschaftliche Eigenständigkeit gleichzeitig aufgebaut werden. In diesem Zusammenhang wurde auf einen englischsprachigen Workshop mit Julie Lindsay verwiesen, der am Mittwoch, den 24.06.2026, von 12 bis 16 Uhr stattfinden sollte und sich mit KI in Lehrkonzepten befasst.

16. Konkrete Planung im FB 09 und weitere Bearbeitung

Aus dem FB 09 wurde berichtet, dass die Dokumente nicht bereits in der unmittelbar bevorstehenden Fachbereichsratssitzung behandelt werden sollten, weil dies als zu kurzfristig eingeschätzt wurde. Stattdessen wurde überlegt, im Spätsommer einen fachbereichsinternen Workshop durchzuführen, in dem die Dokumente ähnlich wie in der OAG-Runde diskutiert werden. Ziel wäre, bis Oktober eine überarbeitete Fassung zu erarbeiten, die in eine spätere Fachbereichsratssitzung eingebracht werden kann. Dabei sollen die Rückmeldungen aus der OAG-Runde als Grundlage für weitere Orientierung dienen. Besonders relevant wurden die Fragen nach erlaubter und unzulässiger Nutzung, nach einer verständlichen Dokumentationsform, nach der Bewertbarkeit von Selbstauskünften und nach der curricularen Vermittlung wissenschaftlicher KI Kompetenz benannt. Es wurde außerdem gebeten, im nächsten OAG-Treffen eine kurze Zusammenfassung des Workshops mit Julie Lindsay zu erhalten. Als weiteres Thema für kommende Sitzungen wurde vorgeschlagen, stärker darüber zu sprechen, wie Studierende grundsätzlich für den kompetenten Umgang mit KI ausgebildet werden können, insbesondere mit Blick auf neue Studiengänge und Module zum wissenschaftlichen Arbeiten.

17. Abschluss und Fortsetzung der Diskussion

Zum Ende wurde festgestellt, dass die Diskussion aufgrund der Zeit nicht abgeschlossen werden konnte. Die bereitgestellten Dokumente wurden als wertvolle Diskussionsgrundlage gewürdigt, weil sie konkrete Reibungspunkte sichtbar machten und dadurch eine fokussierte Auseinandersetzung ermöglichten. Es wurde angekündigt, dass ein Protokoll erstellt und in der nächsten Sitzung als Rückblick genutzt werden soll. Die Diskussion zu KI Richtlinien, Eigenständigkeit, Offenlegung und Prüfungsformen soll im Juli fortgesetzt werden. Zusätzlich soll über den Workshop mit Julie Lindsay berichtet werden. Weitere Fragen, Anregungen und Rückmeldungen zur nächsten Sitzung können per Mail eingebracht werden.

Zuletzt geändert: 25. Jun 2026, 10:47am, Busse, Sebastian [gm1912]