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E-Learning Recht
Die folgenden Informationen stellen keine Rechtsberatung oder rechtsverbindliche Auskunft dar. Es handelt sich lediglich um einige Hinweise auf rechtliche Rahmenbedingungen und die Praxis an der Justus-Liebig-Universität Gießen.
Kurzinfo
Das „Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG)“ regelt die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken. Dazu zählen Texte, Bilder und Filme unter anderem in Lehr-Zusammenhängen – z. B. auch an Universitäten. Es geht dabei darum, inwiefern urheberrechtlich geschützte Werke von Lehrenden, Forschenden und Studierenden genutzt werden können, ohne dass die Zustimmung des Urhebers oder der Urheberin eingeholt werden muss.
Quelle: ELAN e.V., URL: https://elan-ev.de/wp-content/uploads/2023/04/UrhG_60a_Maria.mp4 (zurletzt aufgerufen am 27.06.2023)
Lernmaterialien
In dem nebenstehenden Lernmodul "Recht im E-Learning" finden Sie Informationen
- zum Urheberrecht an sich
- zu OER (Open Educational Resources)
- zum Zitatrecht
- zur Barrierefreiheit
sowie zum Abschluss Checklisten, die Ihnen noch einmal auf einen Blick zeigen, worauf Sie bei der Erstellung Ihrer E-Learning-Materialien aus rechtlicher Perspektive achten müssen.
In dem Glossar "Recht im E-Learning" werden zentrale Begriffe aufgegriffen und erklärt.
Weitere Informationen
Merkliste der Rechtskommission des Deutschen
Bibliotheksverbandes (dbv) mit leichten Änderungen der JLU Gießen zum Herunterladen
Den genauen Wortlaut der Paragrafen finden Sie hier.
Link zu dieser Seite: https://ilias.uni-giessen.de/Recht |
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