Quota-Verfahren beruhen auf zum Teil auf bewusster Auswahl, zum Teil auf willkürlicher Auswahl. Quota-Verfahren können nur angewandt werden, sofern die Verteilung von Merkmalen in der Grundgesamtheit bekannt ist. Entsprechend dieser werden Quoten aufgestellt, die zu erfüllen sind (einfach oder kombiniert). Somit ist das Quota-Verfahren partiell bewusst, durch die Planung der Quoten. Der Unterschied zur zufallsbasierten Schichtung liegt darin, dass die letztendliche Auswahl nicht per Zufall erfolgt, sondern über eine willkürliche Auswahl des Durchführenden (partiell willkürlich).
Beispiel: Eine Bevölkerungserhebung kann auch mithilfe des Quota-Verfahrens durchgeführt werden. Dies macht zum Beispiel das Institut für Demoskopie Allensbach bei ihren Befragungen. Mithilfe der Verteilung von Merkmalen in der Grundgesamtheit wird ein Quotenplan für die Erhebung aufgestellt. In einem vereinfachten Beispiel stellen wir einen Quota-Plan anhand der Merkmale Alter und Geschlecht auf. Dieser könnte wie folgt aussehen:
Entsprechend der Merkmalsverteilung in der Grundgesamtheit (Personen über 18 Jahre) ergibt sich für die Stichprobe die Anzahl der Befragten nach Merkmal. Bei einer Stichprobe von 1.000 Individuen müssen 460 weibliche und 540 männliche Personen befragt werden, damit die Quota-Stichprobe dem Anteil des Merkmals Geschlecht in der Grundgesamtheit entspricht.
Dieser Verteilungsplan wird dann nochmals für jeden Interviewerin errechnet. Bei 10 Interviewerinnen, die jeweils gleich viele Personen befragen (100 Personen), ergibt sich für jeden Interviewer*in folgender Erhebungsplan (Spalte rechts).