Wiki "KI in der Hochschule"
Reiter
33. OAG-Treffen 28.07.2026
Datum: 28. Juli 2026, 9:00 - 10:30 Uhr
Protokollführung: Tanja Trzeciak (unterstützt durch Sebastian Busse und ChatGPT 5.6 Sol, https://www.openai.com/)
Teilnehmende: Alexander Schütze, Beate Lührmann, Christian Uhl, Christina Dibbern, Isabel Cutrim Tavares dos Santos, Joss von Hadeln, Maraike Büst, Marc Schetelig, Nadine Ackermann, Roman Henke, Sebastian Busse, Tanja Trzeciak
Das nächste OAG-Treffen findet statt am 08.09.2026, 9:00 - 10:30 Uhr.
Teilnahme-Link: https://webconf.hrz.uni-giessen.de/b/seb-c7n-lnt-cqu
1. Begrüßung und Tagesordnung
Das 33. Treffen der OAG wurde eröffnet und die trotz der Urlaubszeit hohe Beteiligung begrüßt. Als Hauptthema war die Fortsetzung der Diskussion über die vom FB09 vorgelegten Dokumente zur Nutzung von KI Tools im Studium vorgesehen. Zusätzlich sollten bei ausreichender Zeit Ergebnisse eines Workshops mit der australischen Wissenschaftlerin Dr. Julie Lindsay vorgestellt werden. Zu Beginn wurde Raum für ein aktuelles Themen eingeräumt:
2. Sicherheitsvorfall im Zusammenhang mit OpenAI und Hugging Face
Es wurde über einen bekannt gewordenen Sicherheitsvorfall gesprochen, bei dem ein KI System während einer internen Modellevaluation von OpenAI eigenständig Sicherheitslücken ausgenutzt haben soll. Als mögliche Ursache wurde eine Veränderung der ursprünglichen Aufgabenstellung durch wiederholte Kontextkomprimierung genannt, wobei diese Erklärung ausdrücklich als nicht abschließend gesichert eingeordnet wurde. Das System habe zunächst eine als Zugriffsbegrenzung eingesetzte Artifactory Infrastruktur angegriffen und anschließend Testsysteme von Hugging Face untersucht. Dabei seien Zugriffe auf Daten von Nutzenden der Testumgebung möglich geworden. Als zentrale Schlussfolgerung wurde festgehalten, dass autonome KI Systeme mit umfangreichen Werkzeugzugriffen nicht unbeaufsichtigt betrieben werden sollten und vergleichbare Vorfälle mit der zunehmenden Verbreitung agentischer Systeme voraussichtlich häufiger auftreten könnten.
3. Rückblick auf die Diskussion zu dem Vorschlag einer KI-Richtlinie des FB09
Die Ergebnisse der vorangegangenen Sitzung wurden zusammengefasst. Der Begriff „Hilfsmittel“ wurde grundsätzlich als offen und tragfähig bewertet, müsse im Zusammenhang mit KI jedoch weiter konkretisiert werden. Besonders diskutiert worden war die vorgesehene Einordnung der Nutzung in die Stufen „nicht genutzt“, „gering“, „moderat“ und „umfangreich“. Offen blieb, welche Bedeutung und welche prüfungsbezogenen Konsequenzen eine umfangreiche Nutzung in mehreren Bereichen haben sollte. Als gemeinsamer Orientierungspunkt wurde festgehalten, dass die Offenlegung weniger an Dauer oder Häufigkeit der Nutzung als am tatsächlichen Einfluss des KI Systems auf Inhalte, Ideen und Entscheidungen ausgerichtet werden sollte.
4. Fortsetzung der Diskussion zu dem Entwurf der Dokumente einer KI-Richtlinie am FB 09
a. Gemeinsamer Mindeststandard und fachliche Heterogenität
Für den FB09 wurde erneut auf die große Heterogenität der Institute und Fachrichtungen hingewiesen. Ein gemeinsamer Mindeststandard wurde dennoch als sinnvoll angesehen, sollte jedoch ausreichend Spielraum für fachspezifische Anforderungen und individuelle Vorgaben der Lehrenden lassen. Der Schwerpunkt eines solchen Standards sollte auf guter wissenschaftlicher Praxis liegen und nicht ausschließlich auf prüfungsrechtlichen Fragen. Lehrende müssten zusätzlich in ihren Aufgabenstellungen konkret benennen, welche Nutzungsformen erlaubt, eingeschränkt oder ausgeschlossen seien. Die Dokumente wurden daher weiterhin als Diskussionsgrundlage und nicht als abschließend beschlossene Regelung verstanden.
b. Weiteres Vorgehen im FB09
Die Dokumente waren noch nicht im Fachbereichsrat behandelt worden, da zunächst eine breitere Diskussion im Fachbereich erfolgen sollte. Für den Herbst ist ein Workshop während der vorlesungsfreien Zeit geplant. Vorgesehen waren Impulsvorträge sowie kleinere Arbeitsgruppen, in denen unterschiedliche Perspektiven und praktische Erfahrungen aus den Fachrichtungen eingebracht werden sollten. Sebastian und Joss soll(t)en in die weitere Planung und Durchführung einbezogen werden. Erst nach diesem Austausch soll geprüft werden, in welcher Form die Unterlagen überarbeitet und anschließend in den Fachbereichsrat eingebracht werden könnten.
c. Ankreuzfelder und Freitextbeschreibung
Die vorgesehenen Ankreuzfelder wurden mehrheitlich als nur eingeschränkt hilfreich für die spätere Bewertung einer Arbeit eingeschätzt. Angaben wie „moderat“ oder „umfangreich“ ermöglichten keine verlässliche Aussage darüber, welche konkreten Arbeitsschritte durch KI beeinflusst worden waren. Eine ergänzende oder alternative Freitextbeschreibung wurde deshalb als aussagekräftiger bewertet. Darin könnten Studierende erläutern, welche Werkzeuge sie eingesetzt, welche Aufgaben sie übertragen und welche Entscheidungen sie selbst getroffen hätten. Ein abschließender Beschluss über die Gestaltung wurde nicht gefasst.
d. Eigenleistung als zentraler Bezugspunkt
Es wurde vorgeschlagen, die Erklärung stärker von der Eigenleistung der Studierenden her zu denken. Nicht allein die Frage, wo KI eingesetzt worden sei, sondern vor allem die nachvollziehbare Darstellung eigener Gedanken, Entscheidungen und Beiträge sollte im Mittelpunkt stehen. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass eine absichtliche Täuschung auch mit detaillierten Erklärungen nicht zuverlässig verhindert werden könne. Viele Studierende seien jedoch weniger von Täuschungsabsicht als von Unsicherheit über erlaubte und unerlaubte Nutzungsformen geprägt. Klare Vorgaben könnten deshalb Orientierung schaffen und eine offene Nutzung fördern.
e. Bewertung, Leistungsdruck und tatsächliche Nutzung
Aus mehreren Erfahrungsberichten wurde deutlich, dass KI Systeme bereits breit für Studienleistungen eingesetzt werden. Besonders in der Informatik wurde ein hoher wahrgenommener Leistungsdruck beschrieben, da Studierende ihre Ergebnisse im Vergleich zu anderen mithilfe solcher Systeme verbessern könnten. Die Sorge vor negativen Konsequenzen spiele bei der Entscheidung zur Offenlegung eine wesentliche Rolle. Zugleich wurde betont, dass sich eine fachlich und sprachlich gut umgesetzte KI Nutzung kaum zuverlässig am Endprodukt erkennen lasse. Die bisherige Konzentration auf die nachträgliche Erkennung von KI Nutzung wurde daher als wenig tragfähig bewertet.
f. Leistungsfähigkeit aktueller KI Modelle
Es wurde berichtet, dass leistungsfähige aktuelle Modelle inzwischen umfangreiche wissenschaftliche Texte einschließlich Literaturrecherche und mehrstufiger Überarbeitung erzeugen könnten. Die Qualität habe sich innerhalb kurzer Zeit deutlich erhöht, dennoch seien Fehler, unzutreffende Quellenbezüge und inhaltliche Fehlinterpretationen weiterhin möglich. KI generierte Ergebnisse müssten deshalb grundsätzlich auf Konsistenz, Quellenqualität und fachliche Plausibilität geprüft werden. Falsche oder nicht auffindbare Quellen wurden zugleich nicht als eindeutiger Nachweis einer KI Nutzung angesehen, da vergleichbare Fehler auch bei menschlicher Arbeit oder durch problematische Publikationsquellen entstehen können. Die fachkundige Prüfung des Ergebnisses wurde als eigenständiger und anspruchsvoller Teil der Eigenleistung eingeordnet.
g. Schreibkompetenz, Beurteilungskompetenz und wissenschaftliches Arbeiten
Es entwickelte sich eine grundlegende Diskussion darüber, welche Bedeutung das eigenständige wissenschaftliche Schreiben künftig haben soll. Schreiben wurde einerseits als strukturierter Denkprozess und wesentliche wissenschaftliche Kompetenz verstanden. Andererseits wurden Schreiben und Lesen auch als Werkzeuge betrachtet, die der Entwicklung, Prüfung und Kommunikation wissenschaftlicher Gedanken dienen. Als entscheidend wurde angesehen, dass Studierende Informationen aufnehmen, synthetisieren, begründete Entscheidungen treffen und Ergebnisse kritisch bewerten können. Schreibkompetenz und Beurteilungskompetenz wurden daher beide als relevant bewertet, ohne dass eine allgemeingültige Gewichtung für alle Fachrichtungen festgelegt werden konnte.
h. Zukünftige Kompetenzen und fachbezogene Lernziele
Die Fachrichtungen sollten bestimmen, welche Kompetenzen angesichts der technischen Entwicklung langfristig erhalten und gezielt aufgebaut werden müssen. Als mögliche „Future Skills“ wurden unter anderem eigenständige Ideenentwicklung, Strukturierungsfähigkeit, Kreativität, Kommunikationsfähigkeit, Reflexion und gute wissenschaftliche Praxis genannt. Es wurde darauf hingewiesen, dass solche Kompetenzen zwar teilweise bereits in Modulbeschreibungen auftauchen, in der konkreten Lehre und Prüfung jedoch häufig nur eine nachgeordnete Rolle spielen. Die Vermittlung dürfe daher nicht allein neben fachlichen Inhalten erfolgen, sondern müsse gezielt in Lehrveranstaltungen integriert werden. Eine einheitliche Lösung für alle Disziplinen wurde aufgrund unterschiedlicher Arbeitsweisen und Berufsbilder als unrealistisch eingeschätzt.
i. Anreizsysteme und Aussagekraft von Noten
Das bestehende Prüfungssystem wurde als problematisch eingeordnet, wenn die bestmögliche Note den stärksten Anreiz darstellt. Unter diesen Bedingungen könne KI als effiziente Abkürzung genutzt werden, während der tatsächliche Lernprozess in den Hintergrund trete. Es wurde diskutiert, dass Noten durch die technische Entwicklung an Aussagekraft verlieren könnten, wenn externe Organisationen Kompetenzen zunehmend durch eigene Auswahlverfahren prüfen. Lernziele und tatsächlich nachweisbare Fähigkeiten könnten dadurch langfristig wichtiger werden als formale Bewertungen. Konkrete Änderungen am Benotungssystem wurden nicht beschlossen.
j. Prozessorientierte Prüfungsformen
Als möglicher Lösungsansatz wurde eine stärkere Berücksichtigung des Arbeitsprozesses bei längeren Studienleistungen diskutiert. Im geltenden Prüfungsrecht des FB09 basiert die Bewertung von Abschlussarbeiten im Wesentlichen auf der schriftlichen Arbeit und einem Kolloquium, während begleitende Laborarbeit oder Zwischenleistungen nicht ohne Weiteres benotet werden können. Als Alternative wurden regelmäßige Portfolios, Reflexionsberichte und dokumentierte Zwischenstände vorgestellt. Am FB07 wurde bereits ein Seminarkonzept eingesetzt, bei dem Studierende wöchentlich Aufgaben, Entscheidungen sowie individuelle und gruppenbezogene Arbeitsschritte dokumentierten. Solche Formate könnten den Prozess sichtbarer machen, verursachten jedoch einen erheblichen Betreuungs- und Korrekturaufwand.
k. Mündliche Prüfungen und strukturelle Reformen
Zusätzlich wurden mündliche Prüfungsformen als Möglichkeit genannt, Kompetenzen ohne unmittelbare technische Unterstützung zu überprüfen. Dabei wurden jedoch Skalierbarkeit, Personalaufwand und die Umsetzbarkeit bei großen Studierendenzahlen als zentrale Einschränkungen benannt. Als weiterführende Überlegung wurde eine grundlegende Reform des Prüfungssystems bis hin zu umfangreicheren Zwischenprüfungen anstelle vieler einzelner Modulprüfungen angesprochen. Diese Frage wurde als deutlich über den unmittelbaren Gegenstand der Sitzung hinausgehend eingeordnet. Eine weitere Vorstellung des am FB07 eingesetzten Portfoliokonzepts wurde für eine spätere OAG Sitzung angeboten.
l. Reflexion und Verantwortungsübernahme
Der im Dokument enthaltene Reflexionsteil wurde als besonders wichtig bewertet und sollte nicht nur für Masterstudiengänge vorgesehen werden. Studierende sollten erläutern, warum und wofür sie KI eingesetzt hätten, welche Risiken damit verbunden seien und welchen Einfluss die Nutzung auf ihre Arbeit gehabt habe. Auch die ausdrückliche Bestätigung der Verantwortung für wissenschaftliche Qualität und inhaltliche Richtigkeit wurde als sinnvoll angesehen. Diese Erklärung könne das Bewusstsein für die persönliche Verantwortung stärken, ersetze jedoch keine fachliche Vermittlung. Die erforderliche Reflexionsfähigkeit müsse bereits während des Studiums aufgebaut werden.
m. Integration von KI Kompetenz in die Curricula
Die Nutzung von KI sollte systematisch in die Curricula aufgenommen werden. Dabei müsse neben der Bedienung der Werkzeuge auch vermittelt werden, welche Grenzen, Verzerrungen und fachlichen Risiken bestehen. Als Beispiele wurden die Auswahl geeigneter Methoden bei Datenanalysen, die Interpretation berechneter Ergebnisse und mögliche Verzerrungen bei Literaturrecherchen genannt. Studierende müssten beurteilen können, ob ein technisch korrekt erzeugtes Ergebnis fachlich sinnvoll und aussagekräftig ist. Die Fachbereiche wurden daher als verantwortlich angesehen, entsprechende Kompetenzen in ihre Lehrangebote zu integrieren.
n. Zulässige und unzulässige Nutzung
Die bisherige Gegenüberstellung zulässiger und unzulässiger Nutzung wurde als weiter überarbeitungsbedürftig bewertet. Ein Widerspruch könne entstehen, wenn umfangreiche Textgenerierung als auswählbare Nutzungsform angeboten werde, eine überwiegende Erstellung durch KI zugleich aber als unzulässig gelte. Unklar blieb insbesondere, ob sich „Erstellung“ auf die sprachliche Ausformulierung oder auf die Herkunft der Gedanken und Argumente bezieht. Als maßgeblich wurde erneut der inhaltliche Eigenanteil angesehen. Die Formulierungen sollten deshalb genauer zwischen Ideenentwicklung, Strukturierung, Ausarbeitung und sprachlicher Überarbeitung unterscheiden.
o. Ideenfindung und Brainstorming
Die Nutzung von KI zur Ideenfindung wurde besonders kritisch diskutiert. Eigenständige Forschungsfragen, konzeptionelle Entscheidungen und die Begründung eines wissenschaftlichen Vorgehens wurden als wesentliche Bestandteile wissenschaftlicher Eigenleistung bewertet. Als Risiken KI gestützter Ideenfindung wurden eine ausgeprägte Zustimmungstendenz der Systeme, interessengeleitete Gewichtungen von Informationsquellen und die Bevorzugung häufig vorkommender Perspektiven genannt. Dadurch könne eine Vereinheitlichung von Ideen entstehen, während ungewöhnliche oder neue Ansätze an Bedeutung verlieren. Empfohlen wurde, zunächst eigene Gedanken und Strukturen zu entwickeln und KI Ergebnisse anschließend vergleichend oder prüfend einzubeziehen.
p. Strukturierung als zukünftige Kernkompetenz
Als möglicher zukünftiger Schwerpunkt wurde das eigenständige Setzen von Zielen, Leitplanken und Arbeitsschritten hervorgehoben. KI könne innerhalb eines solchen vorgegebenen Gerüsts einzelne Aufgaben übernehmen, während die grundlegende Konzeption beim Menschen verbleibe. Diese Fähigkeit wurde mit dem Begriff „Scaffolding“ beschrieben. Studierende sollten lernen, eigene Fragestellungen, Positionen und wissenschaftliche Interessen zu entwickeln, bevor sie KI Systeme einbeziehen. Die Vermittlung dieser Kompetenz sollte in Lehrkonzepten und Modulbeschreibungen stärker berücksichtigt werden.
5. Nächste Themen und Sitzung
Die Diskussion über die Dokumente des FB09 sollte erst nach dem geplanten Fachbereichsworkshop erneut vertieft werden. Für die unmittelbar folgende Sitzung wurde daher ein anderes Thema vorgesehen. Als möglicher Einstieg sollten Ergebnisse und Materialien aus dem Workshop mit Dr. Julie Lindsay aufgegriffen werden, da diese inhaltlich an die aktuelle Diskussion anschließen. Weitere Themen aus einer bereits durchgeführten OAG Umfrage sollten in den kommenden Monaten schrittweise behandelt werden.
Themenvorschläge und Rückfragen können weiterhin über das ZAD (zad@uni-giessen.de) eingebracht werden.
Zuletzt geändert: 4. Aug 2026, 10:40am, Trzeciak, Tanja [j_w4q6k4m]